Nichtwohngebäude

Der Begriff Nichtwohngebäude findet sich:

  • in zahlreichen Statistiken. Demnach sind Nichtwohngebäude Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient. Die Nutzfläche ist in der DIN 277 definiert.[1]
  • in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV).
    Der 1. Abschnitt definiert, dass Wohngebäude Gebäude sind, „die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen“ und dass „Nichtwohngebäude Gebäude, die nicht unter Nummer 1 fallen“ sind.
  • im auf der EnEV basierenden Energieausweis, der den Energiebedarf dieser Gebäude beschreibt.
  • in Normen der Versorgungstechnik, die zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterscheiden. Z.B.:
    • DIN EN 16798-3 - Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt, Fachserie 5, Reihe 3, 2011, Seite 3

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