Nichtwohngebäude
Der Begriff Nichtwohngebäude findet sich:
- in zahlreichen Statistiken. Demnach sind Nichtwohngebäude Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient. Die Nutzfläche ist in der DIN 277 definiert.[1]
- in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV).
Der 1. Abschnitt definiert, dass Wohngebäude Gebäude sind, „die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen“ und dass „Nichtwohngebäude Gebäude, die nicht unter Nummer 1 fallen“ sind. - im auf der EnEV basierenden Energieausweis, der den Energiebedarf dieser Gebäude beschreibt.
- in Normen der Versorgungstechnik, die zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterscheiden. Z.B.:
- DIN EN 16798-3 - Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden
Quellen
- Statistisches Bundesamt, Fachserie 5, Reihe 3, 2011, Seite 3
Weblinks
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