Nettoeinkommen
Nettoeinkommen der privaten Haushalte bezeichnet bei Angestellten und Arbeitern das Einkommen, das dem einzelnen Haushalt nach Abzug aller Abgaben, Steuern und Beiträge für Pflichtversicherungen für den privaten Verbrauch und zum Sparen zur Verfügung steht. Davon abweichend wird bei Beamten als Nettoeinkommen das Einkommen nach Abzug der Steuern bezeichnet – die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen aus dem Nettoeinkommen bestritten werden, stehen also weder für den Verbrauch noch zum Sparen zur Verfügung. Vom statistischen Bundesamt wird auch der Begriff „Verfügbares Einkommen“ verwendet, bei dem anderweitige Einnahmen/Ausgaben berücksichtigt werden, die bei den unterschiedlichen Einkommensgruppen auftreten können.
Monatliches Nettoeinkommen in Deutschland (je Haushaltsmitglied) 2006
0–499 € | 16,7 % |
500–999 € | 15,9 % |
1000–1499 € | 22,7 % |
1500–1999 € | 20,3 % |
2000–2999 € | 15,8 % |
3000–3999 € | 5,1 % |
4000 € und mehr | 3,4 % |
Nettoeinkommensverteilung pro Haushalt 2002 und 2004
Betrachtet man die Nettoeinkommensverteilung pro Haushalt in Deutschland, so ergibt sich folgendes Bild für 2004 (2002):
Berufsgruppe | mehr als 18.000 Euro jährlich | mehr als 31.200 Euro jährlich |
---|---|---|
Beamte: | 93,4 % (91,6 %) | 66,2 % (63,2 %) |
Selbstständige: | 77,1 % (79,8 %) | 50,7 % (52,6 %) |
Angestellte: | 73,1 % (73,2 %) | 39,3 % (39,1 %) |
Arbeiter: | 68,1 % (68,2 %) | 22,5 % (21,3 %) |
Es haben also jährlich mehr als 66 % aller Beamtenhaushalte einen Betrag von 31.200 € (von denen allerdings die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung noch abgezogen werden müssen) zur Verfügung, dagegen nur 22,5 % aller Arbeiterhaushalte (bei denen die Pflichtversicherungen in diesem Betrag aber bereits zum Abzug gebracht worden sind). Ebenfalls unberücksichtigt sind in diesem Vergleich unterschiedliche Ausbildungen und Qualifizierungen.
Durchschnittliches Nettoeinkommen in Deutschland 2002
Die folgenden Nettoeinkommen schließen die von allen Haushaltsmitgliedern empfangenen Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen sowie empfangene laufende Transfers, wie z. B. Rente, Pension, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kinder- und Erziehungsgeld ein. Abgezogen sind die direkten Steuern und Sozialbeiträge sowie die Zinsen auf Konsumentenkredite.
Nettoeinkommen pro Haushalt (Schnitt: 2 Erwachsene, 1–2 Kinder; Kategorisierung nach Haupterwerbsträger):
- Selbständige: 88.400 EUR. Dieser Betrag schwankt allerdings sehr stark in dieser Gruppe, zu der Multimillionäre und Landwirte gehören. Tatsächlich hat diesen Betrag etwa die Hälfte aller Selbständigen zur Verfügung. Es müssen aus dem Nettoeinkommen Altersvorsorge und Krankenversicherung gezahlt werden.
- Beamte: 41.500 EUR, die Krankenversicherung (prozentuale Absicherung der Restkosten je nach Höhe des Beihilfeanspruchs) muss aus dem Nettoeinkommen bestritten werden.
- Angestellte: 37.000 EUR
- Arbeiter: 30.000 EUR
- Beamte im Ruhestand: 29.000 EUR, die Krankenversicherung (prozentuale Absicherung der Restkosten) muss aus dem Nettoeinkommen bestritten werden.
- Rentner: 21.600 EUR
- Arbeitslose: 19.000 EUR
- Sozialhilfeempfänger: 13.900 EUR
Nettoeinkommen je steuerpflichtigem Haushaltsmitglied:
- Selbständige: 32.900 EUR
- Beamte im Ruhestand: 17.400 EUR. Die Krankenversicherung (prozentuale Absicherung der Restkosten) muss aus dem Nettoeinkommen bestritten werden.
- Beamte: 16.200 EUR. Die Krankenversicherung (prozentuale Absicherung der Restkosten) muss aus dem Nettoeinkommen bestritten werden.
- Angestellte: 16.000 EUR
- Rentner: 13.100 EUR
- Arbeiter: 11.200 EUR
- Arbeitslose: 8.600 EUR
- Sozialhilfeempfänger: 6.100 EUR