Nachgeschwisterkind
Nachgeschwisterkind oder Geschwisterenkel ist eine veraltete regional verbreitete deutsche Verwandtschaftsbezeichnung für Cousin oder Cousine 2. Grades (Vetter oder Base 2. Grades), ehemals gebräuchlich beispielsweise
- in der Pfalz[1]
- in Unterfranken[2]
- in Teilen Österreichs, etwa der Südoststeiermark
- bei den Donauschwaben.[3]
Die Cousins 2. Grades einer Person sind Kinder ihrer Onkel oder Tanten 2. Grades. Die dem Wort zugrundeliegenden Geschwister waren ein eigenes Großelternteil und eine Großtante oder Großonkel.
Eine ähnliche Bezeichnung kannte das Altfränkische mit aftersusterling.[4]
Einzelnachweise
- Bayerischer Rheinkreis (Hrsg.): Instruktive Verordnungen im Betreff der verschiedenen Dienstzweige des in dem Rheinkreise gesetzlich bestehenden directen Steuerwesens. 1818, S. xxxvi (Zitatansicht in der Google-Buchsuche).
- Monika Fritz-Scheuplein u. a.: Wörterbuch von Unterfranken. Eine lexikographische Bestandsaufnahme. Königshausen & Neumann, Würzburg 1996, ISBN 3-8260-1335-2, S. 119 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
- Hans Gehl: Wörterbuch der donauschwäbischen Lebensformen. S. 347 (Zitatansicht in der Google-Buchsuche).
- Zeitschrift für vergleichende Sprachforschung. Jahrgang 72–73, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1954, S. 115 (Zitatansicht in der Google-Buchsuche).
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