Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist eine bauordnungsrechtlich relevante Veröffentlichung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Sie führt die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte in einer Regelung zusammen. Sie greift die materiellen Anforderungen der Bauordnung auf und konkretisiert diese, in dem sie auf Technische Regeln verweist und zusätzliche Anwendungsregeln beschreibt.[1]
Die MVV TB 2017/1 trat in Kraft, nachdem die Regelungen über Bauprodukte umfassend novelliert und die Bauregellisten aufgehoben wurden.
Die aktuelle Fassung der MVV TB ist 2020/1 (Ausgabe: 19. Januar 2021).
Gliederung der MVV-TB
Die MVV TB gliedert sich in vier Abschnitte (A–D).[1]
Teile A und B der MVV TB enthalten im Wesentlichen Vorschriften für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken.
Teil A beschreibt die Konkretisierung der Grundanforderungen an Bauwerke nach Anhang 1 der Bauproduktenverordnung (BauPVO) mit Ausnahme der Nachhaltigkeit:
- A 1 – Mechanische Festigkeit und Standsicherheit,
- A 2 – Brandschutz,
- A 3 – Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz,
- A 4 – Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung,
- A 5 – Schallschutz und
- A 6 – Wärmeschutz.
In Teil B sind Ergänzungen zu Abschnitt A aufgeführt, die für Bauteile und Sonderkonstruktionen zu beachten sind.
In Teil C sind die Regelungen für die Verwendung von Bauprodukten zusammengestellt, die nicht die CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung tragen und somit national geregelt sind. Im Wesentlichen handelt es sich hier um die Überführung der Bauregellisten A Teil 1 bis Teil 3. Zudem enthält dieser Teil Festlegungen zu Bauprodukten und Bauarten, für die ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) vorgesehen ist.
Teil D listet Bauprodukte auf, für die kein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist. Ferner enthält dieser Teil Regelungen zu freiwilligen Herstellerangaben in Bezug auf Wesentliche Merkmale harmonisierter Bauprodukte, die nicht von der CE-Kennzeichnung der zugrundeliegenden technischen Spezifikation erfasst sind.
Umsetzung in Landesbauordnung
In Deutschland dienen die Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) als Vorlage für die entsprechenden Landesvorschriften. Es gibt 16 Landesbauordnungen, die die Anforderungen an bauliche Anlagen konkretisieren. Solche als Muster bezeichneten Vorschriften sind nicht direkt anwendbar, sondern müssen zunächst in Landesrecht umgesetzt werden. Die Umsetzung der Muster in Landesrecht kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Einige Länder verweisen in ihren Bauordnungen starr auf das Muster, andere passen es an, wieder andere machen landeseigene Vorschriften in Anlehnung an das Muster bekannt.[2]
Hintergrund zur Einführung der MVV TB 2017/1
Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert am 13. Mai 2016) sowie der Veröffentlichung der MVV TB am 31. August 2017 erfuhr das System bzgl. der Verwendung von Bauprodukten und Bauarten in Deutschland eine gravierende Neuordnung.[3]
Die MBO 2016 und die MVV TB 2017 greifen die Grundanforderungen an Bauwerke der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) auf und setzen im Rahmen der Umsetzung des Urteils des europäischen Gerichtshofes (in der Rechtssache C-100/13 vom 16. Oktober 2014) auf eine deutlichere Abgrenzung von Anforderungen an die Bauwerkssicherheit zu Anforderungen an Bauprodukte. Damit verbunden ist auch eine deutlichere Differenzierung von Bauprodukten und Bauarten in:
- Bauprodukten und Bausätzen mit CE-Kennzeichnung („europäische Bauprodukte“),
- nationalen Bauprodukten und
- nationalen Bauarten.
Mit dem Einfügen von §16a Bauarten beinhaltet die MBO eine Neuregelung der Bauarten; sie ist nun in den zweiten Abschnitt („Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung“) der MBO eingeordnet worden und zielt damit eindeutig auf Anforderungen der Bauwerkssicherheit ab.
Ein weiteres Kernstück der Novellierung ist der neue § 85a Technische Baubestimmungen der MBO, der eine Ermächtigungsgrundlage darstellt für eine „normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift“, in die im Wesentlichen die Bauregellisten sowie die Liste der Technischen Baubestimmungen überführt werden.
Siehe auch
- Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
- Muster Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) unter Lüftungsanlagenrichtlinie
Literatur
- Neues Bauproduktenrecht in der Praxis, Patrick Gerhold, B.Eng. M.Sc. Brandschutz, 2018, ISBN 978-3-86235-339-2.
Weblinks
Einzelnachweise
- Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). FeuerTrutz Network GmbH, abgerufen am 15. Februar 2021.
- Technische Baubestimmungen. DIBt, abgerufen am 15. Februar 2021.
- Novellierung MBO und MVV TB. Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V., abgerufen am 15. Februar 2021.