Mengenkontinuitätsbedingung
Bei der Mengenkontinuitätsbedingung handelt es sich um einen Grundsatz des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens, der besagt, dass keine Lagerbewegungen bei den unfertigen Erzeugnissen vorkommen dürfen. Dieser kommt vor allem bei der Kostenträgerrechnung zum Einsatz, wenn es darum geht mit Hilfe von Divisionskalkulationen Kosten auf Kostenträger (Produkte, Aufträge etc.) umzulegen.
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