Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe
Das Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe, kurz MZF (RP), ist ein „Sonstiges Feuerwehrfahrzeug“ im Sinne der Europäischen Norm EN 1846-1, geeignet zur Aufnahme von mindestens einem Trupp (1/2 = 3 Mann) und einer nachstehend aufgeführten feuerwehrtechnischen Beladung.[1] Es stellt einen Sonderfall der Fahrzeugklasse der Mehrzweckfahrzeuge dar und ist nach der Technischen Richtlinie Nr. 5 des Landes Rheinland-Pfalz genormt.[1]
Mehrzwecktransportfahrzeuge sollen als Nachschubfahrzeuge benötigte Geräte und Sonderlöschmittel transportieren.[1] Hierzu sollen sie universell einsetzbar sein.[1] Mit fest zugeordneter Beladung können MZF (RP) zum Beispiel als Gerätewagen Atemschutz oder als Schlauchwagen eingesetzt werden bzw. zu diesen Fahrzeugen weiterentwickelt werden.[1] Mehrzwecktransportfahrzeuge dienen unter anderem auch als Basis für Gerätewagen Betreuung, Gerätewagen Sanität und Gerätewagen Verpflegung in der jeweils landesspezifischen Version.[2]
Ausführung
Bezeichnung |
Besatzung | zul. Gesamtmasse
(kg) |
Länge
(mm) |
Breite
(mm) |
Höhe
(mm) |
Elektrohydraulische /-
pneumatische Ladehilfe |
Aufn. von Rollcontainer
Paletten (1200 × 800 mm) | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Mindest-Hubkraft
vorzugsweise (kN) |
Unterbringung | |||||||
MZF 1 | vorzugsw. Staffel
(1/5) |
4.750 | 6.400 | 2.200 | 2.900 | 3 | hinten | 1 |
MZF 2 | Trupp (1/2) oder
Staffel |
7.500
(9.000) |
8.000 | 2.550 | 3.300 | 10 | hinten | 4 |
MZF 3 | Trupp oder Staffel | 16.000 | 8.300 | 2.550 | 3.300 | 10 | hinten | 6 |
Für das MZF (RP) ist nur ein serienmäßiges Fahrgestell zulässig.[1] Die maximale Geschwindigkeit des MZF (RP) muss auf 100 km/h (MZF 1 mit 120 km/h) begrenzt sein.[1] Für die technischen Anforderungen an das Fahrgestell und an den Aufbau sowie für den Anstrich und die Beschriftung gelten EN 1846 und DIN-Norm DIN 14502 sowie die „Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz“, die vom Ministerium des Innern und für Sport ergänzend zur EN 1846-2 erstellt wurden.[1]
Beim THW existieren ähnliche Fahrzeuge unter dem Namen Mannschaftslastwagen.
Einzelnachweise
- Technische Richtlinie Nr. 5 des Landes Rheinland-Pfalz für ein Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe
- Ministerium des Innern und für Sport (2008): Technische Richtlinie Nr. 4. (Rheinland-Pfalz) (Memento des Originals vom 11. Januar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.