Mehrstimmrecht
Ein Mehrstimmrecht ist im Zusammenhang einer Aktiengesellschaft das durch die Satzung begründete Sonderrecht eines Gesellschafters, mehr Stimmen abzugeben, als es seiner Beteiligung entspricht.
Definition
Der Aktionär hat durch Mehrstimmrechtsaktien im Verhältnis zur Kapitalbeteiligung überdurchschnittlich hohe Stimmrechte.
Geschichte
Mehrstimmrechte wurden vor allem von 1920 bis 1923, in einer Zeit hoher Inflation, zum Schutz vor Überfremdung ausgegeben. Die Mehrstimmrechtsaktien befanden sich meist im Besitz der Verwaltung der Aktiengesellschaften.
Aktuelle Regelungen
Seit 1998 sind sie durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich unzulässig. Bestehende Mehrfachstimmrechte entfallen innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren gegen einen angemessenen Ausgleich ihres Wertes.
Bestimmungen zu Mehrfachstimmrechten sind in § 12 Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz geregelt. Weiterhin ist nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex der Bestand an Mehrstimmrechten eine besonders hervorzuhebende Abweichung von Corporate Governance Standard.