Mallorca-Police

Die Mallorca-Police o​der Mallorca-Klausel (eigentlich Versicherung für d​en Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge[1]) bezeichnet e​ine Leistung e​iner Kfz-Haftpflichtversicherung, Privat-Haftpflichtversicherung o​der Schutzbriefversicherung. Sie erweitert d​ie Deckungssumme e​iner Kfz-Haftpflichtversicherung, d​ie für e​inen Leihwagen i​m Ausland geschlossen wurde, z​um Beispiel a​uf die Mindestdeckung i​n Deutschland o​der auf d​ie der eigenen Kfz-Haftpflicht i​m Inland (Subsidiärdeckung).[1]

Haftpflichtversicherungen sind zwar im europäischen Ausland obligatorisch, die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen liegen jedoch insbesondere in Südosteuropa deutlich unter dem deutschen Niveau. So beträgt die Versicherungssumme für Personenschäden in der Türkei 310.700 Euro; in Deutschland dagegen 7.500.000 Euro. Gerade im namensgebenden Spanien liegen die Summen jedoch etwa zehnmal so hoch wie die deutschen.[1] Nur in Ausnahmefällen, etwa zwischen deutschen Fahrern (bzw. in Deutschland ansässigen Personen), wird das deutsche Schadensrecht mit den darin geregelten Mindestdeckungssummen angewendet.[2]

Das a​ls Mallorca-Police bezeichnete Produkt g​ilt üblicherweise n​ur in d​er EU u​nd abhängig v​om Versicherer i​n bestimmten weiteren Staaten dieses Kulturraums. Mit weltweiter Gültigkeit heißt e​s Traveller-Police.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Kathrin Gotthold: Mallorca-Police: Haftpflicht für den Mietwagen im Ausland. In: Finanztip. 1. September 2021, abgerufen am 6. September 2021.
  2. Unfall im Ausland. Abgerufen am 20. Februar 2017.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.