Liste der Bodendenkmäler in Hohenwart

Auf dieser Seite s​ind die Bodendenkmäler i​n dem oberbayerischen Markt Hohenwart zusammengestellt. Diese Tabelle i​st eine Teilliste d​er Liste d​er Bodendenkmäler i​n Bayern. Grundlage i​st die Bayerische Denkmalliste, d​ie auf Basis d​es Bayerischen Denkmalschutzgesetzes v​om 1. Oktober 1973 erstmals erstellt w​urde und seither d​urch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen n​icht die rechtsverbindliche Auskunft d​er Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Hohenwart

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Adelshausener Straße 12
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Sebastian in Freinhausen. D-1-7334-0123
Kirchberg 5
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Pantaleon in Deimhausen. D-1-7334-0126 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Schlosses in Freinhausen. D-1-7334-0181 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Michael und Mariä Verkündigung in Steinerskirchen bei Freinhausen. D-1-7334-0182
(Standort) Gräber des frühen Mittelalters. D-1-7334-0183 BW
Dorfstraße 23
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Anna in Weichenried. D-1-7334-0184 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Johann Baptist in Englmannszell bei Weichenried. D-1-7334-0185 BW
(Standort) Freilandstation des Jungpaläolithikums und des Mesolithikums. D-1-7434-0003 BW
(Standort) Wallanlage mittelalterlicher Zeitstellung. D-1-7434-0046 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7434-0047 BW
(Standort) Viereckiges Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7434-0049 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der befestigten Marktsiedlung vonHohenwart. D-1-7434-0052 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7434-0054 BW
Kirchstraße 13
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche Unsere Liebe Frau in Hohenwart. D-1-7434-0056
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Ulrich in Lindach bei Weichenried. D-1-7434-0057 BW
Ortsstraße 17
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Stephan in Eulenried. D-1-7434-0058 BW
() Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der ehemaligen Markttore vonHohenwart. D-1-7434-0059
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7434-0065 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7434-0066 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters. D-1-7434-0067 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Schlosses von Englmannsberg bei Koppenbach. D-1-7434-0075 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7434-0150 BW
Richildisstraße 15
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der ehemaligen Burg, des ehemaligen Benediktinerinnenklosters und der katholischen Pfarr- und ehemaligen Klosterkirche St. Georg in Klosterberg. D-1-7434-0152
() Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Marktbefestigung von Hohenwart. D-1-7434-0168

Siehe auch

Literatur

  • Jolanda Drexler-Herold, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.19). Karl M. Lipp Verlag, München 1992, ISBN 3-87490-570-5, S. 98.

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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