Liste der Bodendenkmäler in Haldenwang (Schwaben)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Haldenwang zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Haldenwang

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Burgstall des Mittelalters. D-7-7528-0075 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7528-0076 BW
Bergstraße 11
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des abgegangenen Schlosses und der katholischen Pfarrkirche Mariä Reinigung in Konzenberg und ihrer Vorgängerbauten D-7-7528-0098
(Standort) Burgstall des Mittelalters D-7-7528-0099 BW
(Standort) Straße der römischen Kaiserzeit. D-7-7528-0101 BW
() Straße der römischen Kaiserzeit. D-7-7528-0102
(Standort) Grabhügel der Bronze- und der Hallstattzeit. D-7-7528-0103 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7528-0104 BW
Kirchbergstraße 1
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul in Hafenhofen. D-7-7528-0168
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Kirchenstraße 10
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Maria Immaculata in Haldenwang. D-7-7528-0170
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Von-Freyberg-Straße 1
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Schlosses Freyberg. D-7-7528-0172
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(Standort) Wallanlage vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7528-0202 BW

Siehe auch

Literatur

  • Bernt von Hagen, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Günzburg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band VII.91/1). Karl M. Lipp Verlag, München 2004, ISBN 3-87490-589-6, S. 153–154.

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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