Liste der Bodendenkmäler in Hörgertshausen

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Hörgertshausen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Mit Stand Dezember 2016 stehen 8 Bodendenkmäler in Hörgertshausen auf der Bayerischen Denkmalliste.

Bodendenkmäler

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Grafendorfer Forst, circa einen Kilometer westlich von Margarethenried
(Standort)
Ringwall des frühen Mittelalters sowie Siedlung der Bronzezeit D-1-7437-0001 BW
am Südrand von Hörgertshausen
(Standort)
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung D-1-7437-0003 BW
Hörgertshausen
Kirchenstraße 9
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Jakobus d. Ä. mit zugehörigem Friedhof (Baudenkmal D-1-78-132-1) D-1-7437-0132 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.54932,11.868155!/D:Hörgertshausen, Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Jakobus d. Ä. mit zugehörigem Friedhof (Baudenkmal D-1-78-132-1), Untertägige Befunde bei St. Jakobus d. Ä.!/|BW]]
Margarethenried
Margarethenried 9
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Margareth (Baudenkmal D-1-78-132-3) mit zugehörigem Friedhof. D-1-7437-0150 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.566279,11.876376!/D:Margarethenried, Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Margareth (Baudenkmal D-1-78-132-3) mit zugehörigem Friedhof., Untertägige Befunde bei St. Margareth!/|BW]]
Peterswahl
Peterswahl 11
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Kath. Filialkirche St. Petrus und Paulus (Baudenkmal D-1-78-132-4), mit zugehörigem Friedhof, und ihres Vorgängerbaus. D-1-7437-0155 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.544825,11.888291!/D:Peterswahl, Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Kath. Filialkirche St. Petrus und Paulus (Baudenkmal D-1-78-132-4), mit zugehörigem Friedhof, und ihres Vorgängerbaus., Untertägige Befunde bei St. Petrus und Paulus!/|BW]]
Sankt Alban
Sankt Alban 13
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Wallfahrtskirche St. Alban (Baudenkmal D-1-78-132-5) und ihrer Vorgängerbauten. D-1-7437-0159 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.552449,11.843438!/D:Sankt Alban, Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Wallfahrtskirche St. Alban (Baudenkmal D-1-78-132-5) und ihrer Vorgängerbauten., Untertägige Befunde bei St. Alban!/|BW]]
Sielstetten
Hauptstraße 8
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Befunde der Kath. Filialkirche St. Stephan (Baudenkmal D-1-78-132-6). D-1-7437-0162 BW
ca. 500 m östlich von Sielstetten
(Standort)
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung D-1-7437-0167 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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