Liste der Bodendenkmäler in Guteneck

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Guteneck zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Guteneck

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Siedlungen der Urnenfelderzeit und der Frühlatènezeit. D-3-6539-0110
() Vorgeschichtlicher Bestattungsplatz mit mindestens sechs Grabhügeln und Funden der späten Bronzezeit sowie der frühen Latènezeit. D-3-6539-0111
() Mesolithische Freilandstation, vorgeschichtliche Siedlung, Bestattungsplatz des Frühmittelalters. D-3-6539-0125
() Siedlung der Spätbronze- und Urnenfelderzeit. D-3-6539-0129
() Wüstung „Häuslmühle“. D-3-6539-0163
() Archäologische Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Joseph in Unteraich, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älterer Bauphasen. D-3-6539-0165
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde der abgebrochenen Kirche St. Willibald und des abgebrochenen Schlosses von Weidenthal. D-3-6539-0167
() Archäologische Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Stephan in Pischdorf, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älterer Bauphasen. D-3-6539-0176
() Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich des Schlosses Guteneck, zuvor mittelalterliche Burg. D-3-6539-0179
() Vorgeschichtliche Siedlung. D-3-6539-0228
() Vorgeschichtliche Siedlung. D-3-6539-0231
() Vorgeschichtliche Siedlung, D-3-6539-0232
() Vorgeschichtliche Siedlung. D-3-6539-0233
() Siedlungen vorgeschichtlicher Zeitstellung und des frühen Mittelalters. D-3-6539-0237

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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