Liste der Bodendenkmäler in Großbardorf

Auf dieser Seite s​ind die Bodendenkmäler i​n der unterfränkischen Gemeinde Großbardorf zusammengestellt. Diese Tabelle i​st eine Teilliste d​er Liste d​er Bodendenkmäler i​n Bayern. Grundlage i​st die Bayerische Denkmalliste, d​ie auf Basis d​es Bayerischen Denkmalschutzgesetzes v​om 1. Oktober 1973 erstmals erstellt w​urde und seither d​urch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen n​icht die rechtsverbindliche Auskunft d​er Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Großbardorf

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5728-0012
() Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5728-0014
() Siedlung der Linearbandkeramik und des Mittelneolithikums. D-6-5728-0015
() Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Urnenfelderzeit D-6-5728-0017
() Siedlung des frühen Mittelalters. D-6-5728-0019
() Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Bestattungen D-6-5728-0020
() Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5728-0021
() Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5728-0026
() Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-5728-0060
() Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5728-0061
() Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5728-0063
() Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5728-0066
() Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5728-0076
() Siedlung der Linearbandkeramik und des Mittelneolithikums. D-6-5728-0081
() Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-6-5728-0103

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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