Liste der Bodendenkmäler in Gauting

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Gauting zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler nach Ortsteilen

Gauting

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Römerstraße
(Standort)
Straße der römischen Kaiserzeit (1.–3. Jh.), Teilstück der Trasse Augsburg–Salzburg. D-1-7934-0006 BW
Römerstraße, Parkstraße
(Standort)
Grabhügel der Hallstattzeit (1200–475 v. Chr.) BW
Schulstraße
(Standort)
Siedlung unbekannter Zeitstellung BW
Münchener Straße
(Standort)
Siedlung des frühen Mittelalters (6.–11. Jh.) BW
Grubmühlerfeldstraße
(Standort)
Straße der römischen Kaiserzeit (1.–3. Jh.) BW
Grubmühlerfeldstraße
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und neuzeitliche Teile des ehemaligen Hofmarkschlosses Fußberg (1.–3. Jh.) BW

Buchendorf

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Zur Keltenschanze
(Standort)
Viereckschanze Buchendorf

Kultplatz d​er späten Latènezeit; e​ine der a​m besten erhaltenen Viereckschanzen Süddeutschlands.

D-1-7934-0013
weitere Bilder

Stockdorf

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Hasenweg
(Standort)
Grabhügel D-1-7934-0030
Zwischen Bahnstraße, Gautinger Straße und Würm
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und neuzeitliche Teile des historischen Ortskerns von Stockdorf, ca. 13. Jh. BW

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Neu, Volker Liedke: Oberbayern. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band I.2). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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