Liste der Bodendenkmäler in Erkheim

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Erkheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Erkheim

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Burgstall des Mittelalters. D-7-7927-0015
() Burgstall des Mittelalters. D-7-7927-0016
() Burgstall des Mittelalters. D-7-7927-0017
() Burgstall des Mittelalters. D-7-7927-0022
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Nikolaus in Daxberg. D-7-7927-0057
() Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des frühneuzeitlichen Schlosses Lerchenberg. D-7-7927-0058
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7928-0012
() Burgstall des Mittelalters. D-7-7928-0013
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7928-0030
() Siedlung der Bronze- und Urnenfelderzeit. D-7-7928-0034
() Brandopferplatz der mittleren römischen Kaiserzeit. D-7-7928-0043
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der evangelisch-lutherischen Pfarrkirche St. Peter und Paul in Erkheim. D-7-7928-0063
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der evangelisch-lutherischen Pfarrkirche St. Ursula in Arlesried. D-7-7928-0068
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Maria in Erkheim. D-7-7928-0070
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Schlosses in Erkheim. D-7-7928-0071
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Stephan in Schlegelsberg. D-7-7928-0073
() Siedlung der Bronze- und Urnenfelderzeit. D-7-7928-0122

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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