Liste der Bodendenkmäler in Eckersdorf

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Eckersdorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Eckersdorf

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Eisenverhüttungsplatz vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-4-6034-0037 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-6034-0038 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-4-6034-0048 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums und Wüstung des Hochmittelalters. D-4-6034-0049 BW
(Standort) Vorgängerbau sowie Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Peter und Paul von Busbach D-4-6034-0084 BW
(Standort) Vorgängerbau sowie Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Johannes d.T. von Neustädtlein am Forst D-4-6034-0091 BW
(Standort) Verebnete frühneuzeitliche Sternschanze D-4-6034-0094 BW
(Standort) Vorgängerbau sowie Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Evang.-Luth. Pfarrkirche von Tröbersdorf D-4-6034-0096 BW
(Standort) Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich des abgegangenen Schlosses von Eckersberg D-4-6035-1016 BW
(Standort) Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Ägidius von Eckersberg D-4-6035-1017 BW
(Standort) Abgegangene mittelalterliche Burg sowie Befunde der frühen Neuzeit im Bereich von Schloss Fantaisie mit zugehörigen Parkanlagen D-4-6035-1019 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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