Liste der Bodendenkmäler in Donaustauf

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Donaustauf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Donaustauf

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Befestigte Höhensiedlung der Späthallstatt-/Frühlatènezeit, archäologische Befunde D-3-6939-0042 BW
(Standort) Siedlung der Bronzezeit. D-3-6939-0044 BW
(Standort) Frühmittelalterliches Reihengräberfeld. D-3-6939-0046 BW
(Standort) Siedlungen der Frühbronzezeit, der Hallstattzeit und des Frühmittelalters. D-3-6939-0047 BW
(Standort) Siedlung der Latènezeit. D-3-6939-0048 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-3-6939-0176 BW
() Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-3-6939-0210
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Kath. Kirche D-3-6939-0212 BW
(Standort) Siedlungen der Jungsteinzeit und der Frühlatènezeit. D-3-6939-0213 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Kath. Kirche D-3-6939-0232 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Kath. Kirche D-3-6939-0233 BW
() Archäologische Befunde der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Marktbefestigung D-3-6939-0234

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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