Lichtarchitektur
Der Begriff Lichtarchitektur wurde 1926 von dem Naturwissenschaftler Joachim Teichmüller geprägt.
Teichmüller verwendete den Begriff in einem seiner Aufsätze und bei einer Ausstellung des Lichttechnischen Instituts (LTI) an der Technischen Hochschule Karlsruhe. Er wollte auf die Unterschiede zwischen Architekturlicht und Lichtarchitektur hinweisen. Während seiner Auffassung nach das Architekturlicht dafür sorgt, dass Bauwerke gleichermäßig beleuchtet werden, ist die Lichtarchitektur ein Kunstlicht, das architektonische Elemente hervorhebt. Auf der „Lichttechnischen Ausstellung“ im Rahmen der Ausstellung GeSoLei in Düsseldorf wurde der Begriff 1926 erstmals „mit großen Lettern an eine Wand geschrieben“.[1]
Funktion und Wirkung
Die Architektur eines Gebäudes wird durch die Lichtarchitektur hervorgehoben und verschwindet ohne die direkte Beleuchtung wieder. Die Fassadenbeleuchtung hebt architektonische Besonderheiten hervor und verstärkt Schatten und Konturen der einzelnen Bauteile und Gliederungselemente, wie Erker, Risalite, Gesimse, Lisenen oder dergleichen.
Die Lichtarchitektur zielt darauf ab, den Effekt der Nachtbeleuchtung zu maximieren und die umgebenden Einzelelemente, wie beispielsweise Leuchtreklame, Lichtwerbung, Flutlichter und Scheinwerfer in Einklang zu bringen. Ein architektonisches Beispiel für die Effekte der Lichtarchitektur sind etwa der Kölner Dom oder das Brandenburger Tor in Berlin.
Literatur
- Otto Firle: Lichtarchitektur. In Gebrauchsgraphik Heft 9/1931 (Digitalisat)
- Walter Köhler, Wassili Luckhardt: Lichtarchitektur – Licht und Farbe als raumgestaltende Elemente. Bauwelt Verlag, Berlin 1956
Einzelnachweise
- Licht und Lampe, Jahrgang 1927, Heft 13/14, S. 421. – zitiert nach: Frances Livings: Ephemere Kulträume. Raum und Material nationalsozialistischer Masseninszenierungen 1933–1939. Dissertation, Universität Hamburg, Hamburg 2003, S. 242, Fußnote 1557. (PDF)