Lex Canuleia
Die Lex Canuleia war ein Plebiszit aus der Frühphase der römischen Republik. Erlassen wurde es im Jahr 445 v. Chr. Die lex schaffte das Verbot der Ehe (conubium) zwischen Plebejern und Patriziern ab. Rogiert hatte das Gesetz ein gleichnamiger Volkstribun C. Canuleius.
Auslöser für dieses Gesetz war eine plebejische Sezession im Jahr 449 v. Chr. Diese hatte zum ersten Sieg der Plebejer in den Auseinandersetzungen während der römischen Standeskämpfe mit den Patriziern geführt. Da die lex Canueleia zum kurz zuvor erlassenen Zwölftafelgesetz von 450 v. Chr. in abweichendem Widerspruch steht, wird davon ausgegangen, dass sie durch ein Zenturiatgesetz bestätigt worden war. Mittels Plebiszit (des Volkstribunats) war es zu Zeiten der jungen Republik noch nicht möglich, bestehende Gesetze zu derogieren.[1]
Literatur
- Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5 (von Wittmann vervollständigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes). S. 610 f.
- Michael Rostovtzeff: Geschichte der Alten Welt. Dieterich’sche Verlagsbuchhandlung, Wiesbaden, 1942, Band 2, S. 43.
Anmerkungen
- Heinrich Siber: Die plebejischen Magistraturen bis zur lex Hortensia. In: Festschrift der Leipziger Juristenfakultät für Dr. Alfred Schultze zum 19. März 1936 (= Leipziger rechtswissenschaftliche Studien. 100, ZDB-ID 530615-2). Weicher, Leipzig 1938, S. 46.