Leipziger Lerche (Gericht)
Als Leipziger Lerchen wurde ein früher bekanntes Gericht aus Feldlerchen bezeichnet, die jeden Herbst in der Region um Leipzig gefangen wurden. Meistens wurden die Lerchen im Ganzen gebraten, lediglich der Magen wurde vorher entfernt. Mitunter wurden sie auch als Pastete zubereitet. Ebenfalls üblich war es, die Eingeweide der Lerchen klein zu hacken, zu würzen und diese Masse auf Weißbrot zu essen, ähnlich wie Schnepfendreck.[1]
Der Singvogelfang war in Europa seit dem Mittelalter üblich und auch in Deutschland zur Lebensmittelgewinnung praktiziert. Die bei Leipzig gefangenen Lerchen galten als besonders gut genährt und schmackhaft und wurden bis ins Ausland verschickt. Im Brockhaus von 1838 heißt es: „Auch um Wittenberg, Halle, Colditz, Grimma, Weimar, wo es große Haferfelder gibt, werden viele gefangen und als Leipziger verschickt, welche letztere aber an Feinheit des Geschmackes jene übertreffen. Als Grund dafür wird angeführt, daß sie sich insbesondere von Feldknoblauch nähren, der um Leipzig häufig ist.“[2]
Im Königreich Sachsen wurde der Lerchenfang 1876 offiziell verboten. Trotzdem wurden weiterhin Lerchen gegessen. „Das Abkommen zwischen Österreich und Italien vom 5. November 1875 und ebenso das deutsche Reichs-Vogelschutzgesetz vom 22. März 1888 verbieten nur die Anwendung der auf dem Boden angebrachten Fallen und der großen Schlagnetze, nicht aber den Lerchenfang überhaupt.“[3] Laut Wiener Appetit-Lexikon wurden auch Ende des 19. Jahrhunderts noch Lerchen aus der Region Leipzig exportiert.
Einzelnachweise
- Erich Urban: Das Alphabet der Küche, Berlin 1929, Eintrag Leipziger Lerchen
- Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838, Artikel Lerche
- Robert Habs/Leopold Rosner, Appetit-Lexikon, Badenweiler 1997 (Reprint der Originalausgabe Wien 1898); tatsächlich enthielt das ab Juli 1888 wirkende Gesetz, betreffend den Schutz von Vögeln weitere Verbote, so etwa in § 3 für die Zeit je vom 5.3. bis 15.9. ein generelles Verbot des Fangens, Erlegens und der Vermarktung -auch von "todten Vögeln", also des Fleisches