Lehrerrat
Der Lehrerrat bildet in einigen Bundesländern in Deutschland ein drei- bis fünfköpfiges Gremium, das in einer Lehrerkonferenz geheim und unmittelbar gewählt wird.
Die rechtlichen Grundlagen sind in den Schulgesetzen der einzelnen Länder festgehalten.[1]
Aufgaben
Der Lehrerrat berät den Schulleiter in Angelegenheiten, die das Kollegium betreffen, und vermittelt zwischen Vorgesetzten und Lehrern. Der Schulleiter ist verpflichtet, dem Lehrerrat zu berichten und ihn anzuhören. Bei Einstellung eines Lehrers mit befristetem Arbeitsverhältnis ist die Zustimmung des Lehrerrats erforderlich.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Lehrerrat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des LR am Beispiel NRW (PDF; 803 kB)
Einzelnachweise
- Auszug für das Land Nordrhein-Westfalen (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 36 kB)
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