Leeberg (Niederhollabrunn)
Der Leeberg Niederhollabrunn in der Marktgemeinde Niederhollabrunn im Bezirk Korneuburg in Niederösterreich ist ein unter Denkmal- (Listeneintrag) und Naturschutz (Listeneintrag) stehendes Hügelgrab (lateinisch tumulus, Plural tumuli).
Der im Grundriss runde Leeberg weist eine Höhe von 237 m ü. A. auf und ragt rund 10 m aus der ihn umgebenden Ebene. Auf der Spitze des Hügels steht ein Kreuz. Der Tumulus wurde während der Hallstattkultur angeschüttet. Im 19. Jahrhundert erfolgte eine unsachgemäße Ausgrabung, von der alle Funde verschollen sind.[1]
Der Hügel besteht aus Löss bzw. Lösslehm.[3] Aufgrund der Steilheit und Trockenheit seiner Hänge konnte und kann der Leeberg nicht landwirtschaftlich genützt werden und es bildeten sich wertvolle pannonische Trockenrasen aus. Im Österreichischen Trockenrasenkatalog wurden diese als regional bedeutend eingestuft und stellen eine artenreiche Insel in der heute ausgeräumten Ackerlandschaft dar. Eine Zerstörung durch Dünger- und Pestizideinwehung von den umliegenden landwirtschaftlichen Intensivbewirtschaftungen gilt jedoch als wahrscheinlich.[4]
Siehe auch
- In der Katastralgemeinde Niederfellabrunn befindet sich ein weiterer, etwas kleinerer Grabhügel.
- Leeberg (Großmugl)
- Leeberg (Pettendorf)
Weblinks
Einzelnachweise
- Bundesdenkmalamt: Dehio Niederösterreich nördlich der Donau, Wien 1990, ISBN 3-7031-0652-2.
- Manfred A. Fischer, Karl Oswald, Wolfgang Adler: Exkursionsflora für Österreich, Liechtenstein und Südtirol. 3., verbesserte Auflage. Land Oberösterreich, Biologiezentrum der Oberösterreichischen Landesmuseen, Linz 2008, ISBN 978-3-85474-187-9.
- Geologische Bundesanstalt (Hrsg.): Geologische Karte von Niederösterreich 1 : 200 000, Niederösterreich Nord, Wien 2002.
- Wolfgang Holzner et al.: Österreichischer Trockenrasenkatalog. „Steppen“, „Heiden“, Trockenwiesen, Magerwiesen: Bestand, Gefährdung, Möglichkeiten ihrer Erhaltung. In: Grüne Reihe des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz, Band 6, Wien 1986, ISBN 3-900-649-065, S. 121, Objekt ÖK40/13.