Lastabbremsung
Eisenbahnwagen, bei denen das Bruttogewicht erheblich größer ist als das Leergewicht, sind mit einer Lastabbremsung ausgerüstet. Diese Einrichtung ermöglicht das Anpassen des Bremsklotzdrucks an das effektive Wagengewicht. Sie verhindert ein Überbremsen bei geringer Zuladung und wirkt zu schwacher Bremskraft bei beladenen Fahrzeugen entgegen. Wenn bei gleichbleibender Bremskraft das Fahrzeuggewicht durch die Beladung zunimmt, verringert sich die Bremswirkung. Dies macht sich umso stärker bemerkbar, je geringer das Leergewicht und je größer die Zuladung ist.[1]
Es gibt sowohl bei der Druckluftbremse wie bei der Saugluftbremse verschiedene Möglichkeiten der Lastabbremsung. Es wird hier unterschieden zwischen Lastwechsel – die von Hand oder automatisch – zwischen definierten Stellungen wechseln, und der automatischen Lastabbremsung, deren Bremskraftverstellung kontinuierlich und immer automatisch erfolgt.
Das Umstellen des Bremsklotzdrucks geschieht beim manuellen Lastwechsel von Hand. Diese gibt es als zweistufigen Lastwechsel mit den Stellungen „leer“ und „beladen“ und als drei- oder mehrstufigen Lastwechsel mit den Stellungen „leer“ und mehreren Stellungen „beladen“. Bei Wagen mit mehr als einem Steuerventil bzw. Bremszylinder kann es auch mehr als einen Lastwechsel geben. Gerade die rein mechanisch wirkenden Lastwechsel müssen in jedem unabhängigen Bremsgestänge eingebaut werden, da diese ihre Bremskraft durch Verändern des Kraftdreieckes im Bremsgestänge arbeiten.[2] Es gibt auch Systeme, bei denen ein zusätzlicher Bremszylinder zugeschaltet wird.
Beim automatischen Lastwechsel erfolgt die Umstellung selbsttätig zwischen den Stellungen. Dies kann je nach System auch nur aus „leer“ und „beladen“ bestehen oder seltener auch mehrere Zwischenstufen umfassen. Die automatischen Lastwechsel sind vor allem bei Güterwagen anzutreffen, die entweder voll beladen oder leer verkehren (z. B. Kesselwagen).
Daneben gibt es auch die kontinuierlich wirkende automatische Lastabbremsung, die sich bis zu einem bestimmten Bremsgewicht kontinuierlich zum gemessenen Wagengewicht verstärkt. Erkennbar an dem -A der Bremsanschrift (Beispiel „Bremse O - GP - A Max. 23 t.“).[3]
Bei beiden automatischen Systemen kann das Gewicht über eine (oder mehreren) Messdosen (pneumatisch wirkend) oder über eine mechanische Wiegevorrichtung (in der Funktionsweise einer Neigungswaage) erfasst werden. Bei der mechanischen Wiegevorrichtung wirkt auf einen Winkelhebel – durch das unterschiedlich Wagengewicht – ein unterschiedliches Drehmoment gegen eine Feder. Durch die daraus resultierende Verdrehung und der deswegen erfolgenden Längenänderungen des angefügten Gestänges kann diese als mechanischer Antrieb zum Verstellen des Druckübersetzers am Steuerventil benutzt werden.[4]
Literatur
- Richtlinie 915.01 der DB AG
Einzelnachweise, Anmerkungen
- Frank Minde: Grundlagen der Eisenbahnbremstechnik (PDF; 144 kB). Minden (Westf.), 2007
- SBB R 450.2 Band 2 Heft 84 (Reglement aufgehoben)
- Anschriften und Zeichen an Güterwagen (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) AVV Anlage 11 Kapitel 4.3.7 PDF Seite 44
- SBB R 450.2 Band 2 Heft 85 (Reglement aufgehoben)