Landsting (Schweden)
Landsting ist die schwedische Bezeichnung für einen Provinziallandtag. Der Provinziallandtag ist kein Parlament, sondern eine Gebietskörperschaft, die ihr Gebiet nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung verwaltet.
Die kommunale Selbstverwaltung in Schweden erfolgt seit 1862 auf zwei Ebenen: der Gemeinde und dem Provinziallandtag. Der Provinziallandtag übernimmt dabei Aufgaben, die für eine einzelne Gemeinde zu umfassend ist.
Die Gebietsgrenzen des Provinziallandtages decken sich in der Regel mit denen einer Verwaltungsprovinz (schwedisch län), aber administrativ sind beide völlig unabhängig voneinander, da die Provinzialregierung als staatliche Behörde Aufgaben der Staatsverwaltung wahrnimmt, während der Provinziallandtag ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung ist.
Organisation
Heute gibt es 20 Provinziallandtage. In der Provinz Gotlands län, zu der nur eine Gemeinde gehört, hat die Gemeinde Gotland auch die Zuständigkeiten des Landstings.
Das beschließende Organ ist der alle vier Jahre gewählte Provinziallandtag (schwed. landstingsfullmäktige), der einen Vorstand (schwedisch landstingsstyrelse) wählt, der aus den Provinziallandtagsräten (schwedisch landstingsråd) besteht. Der Landtag wählt außerdem einen der Provinziallandtagsräte zum Vorsitzenden des Vorstands und einen oder zwei Räte zu Stellvertretern. Die weitere organisatorische Gliederung kann nach dem Kommunalgesetz von 1992 vom jeweiligen Provinziallandtag selbst beschlossen werden. Die Provinziallandtage haben keine gesetzgebende Funktion, sondern sind als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften Teil der Exekutive.
Die Landstinge der Provinzen Skåne län und Västra Götalands län erhielten 1999 versuchsweise einen gegenüber den anderen Landstingen erweiterten Zuständigkeitsbereich. 2011 wurde diese Regelung endgültig festgesetzt und zugleich auch auf das Landsting der Provinz Hallands län und die Gemeinde Gotland ausgeweitet. Diese vier Landstinge führen die Bezeichnung Region. Ab 2015 sollen weitere Landstinge zu Regionen aufgewertet werden.
Aufgaben
Die Aufgaben der Provinziallandtage im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind u. a.:
- Gesundheitswesen und Krankenpflege, inklusive öffentlicher Zahnbehandlung
- öffentlicher Verkehr
- regionale Wirtschaftsförderung
- regionale Kulturpolitik
Unter diesen Aufgaben nimmt das Gesundheitswesen und die Krankenpflege den beherrschenden Platz ein (über 80 % des Kostenaufkommens).
Finanzen
Die Aufgaben des Provinziallandtages werden zu mehr als der Hälfte durch die Erhebung von kommunalen Einkommensteuern finanziert. Im Jahr 2015 betrug der höchste Steuersatz für die kommunale Einkommensteuer für Gemeinden und Provinziallandtage 34,70 % (Gemeinde Dorotea) und der niedrigste 29,19 % (Gemeinde Vellinge). Darüber hinaus bekommen die Provinziallandtage staatliche Zuschüsse und erheben Abgaben für gewisse Dienstleistungen.
Auf der Ausgabenseite ist mit 83 % der Bruttokosten das Gesundheitswesen und die Krankenpflege der größte Bereich.
Interessenvertretung
Seit 1920 waren die schwedischen Provinziallandtage im Schwedischen Provinziallandtagsverband (schwed. landstingsförbundet) organisiert, der ihre Interessen vor allem gegenüber dem Staat vertreten sollte. Dieser wurde 2007 mit dem Gemeindeverbund zusammengelegt. Dieser neue Verbund, der sowohl Gemeinden als auch Provinziallandtage vertritt, heißt Sveriges kommuner och landsting (SKL). Neben seiner Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit und der Beteiligung am Gesetzgebungsprozess als Gutachter bietet er seinen Mitgliedern auch einen umfassenden Service und agiert als Arbeitgebervertreter gegenüber den Angestellten bei Provinziallandtagen.