Landschaftsschutzgebiet Röhrtal östlich von Endorf
Das Landschaftsschutzgebiet Röhrtal östlich von Endorf mit 28,1 ha Flächengröße liegt östlich Endorf im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 28,16 ha ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern wurde das LSG erneut ausgewiesen. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen.[2] Das LSG grenzt direkt an den Siedlungsraum. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.
Beschreibung
Das LSG umfasst Grünlandflächen im Talraum der Röhr. Beim Grünland handelt es sich um fette Viehweiden und nasse Grünlandbrachen in die Nasswiesenfragmenten eingestreut sind. Der Bachlauf befindet sich im gesamten Streckenabschnitt in einem naturnahen Zustand und wird beidseitig von einem mehrstämmigen Ufergehölz und schmalen Uferhochstaudenfluren begleitet.
Schutzzweck
Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Erholungseignung und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gegenüber den vielfältigen zivilisatorischen Ansprüchen an Natur und Landschaft. Das LSG dient der Ergänzung bzw. Pufferzonenfunktion der strenger geschützten Teile dieses Plangebietes durch den Schutz ihrer Umgebung vor Einwirkungen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten und Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.
Rechtliche Vorschriften
Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Grünland und Grünlandbrachen dürfen nicht in Acker oder andere Nutzungen umgewandelt werden.
Literatur
- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern. Meschede 1993, S. 70 ff.
- Hochsauerlandkreis: Entwurf zur Offenlegung Landschaftsplan Sundern. Meschede 2014, S. 109 ff.
Einzelnachweise
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 86.
- Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung, S. 163. (PDF) Abgerufen am 11. Mai 2019.