Landschaftsschutzgebiet Hamborn-Lieth
Das Landschaftsschutzgebiet Hamborn-Lieth, mit 737 ha Flächengröße bei Ausweisung, liegt im Kreis Paderborn. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) wurde am 31. März 1970 vom Kreis Paderborn, mit Ermächtigung vom Regierungspräsidenten im Regierungsbezirk Detmold, ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet wurde 1970 mit einer Befristung bis zum §1. Dezember 1988 ausgewiesen. Laut Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 § 79 Überleitung bestehender Verordnungen, besteht das LSG aber weiterhin bis zum Inkrafttreten eines Landschaftsplans oder einer ordnungsbehördlichen Verordnung.[1]
Beschreibung
Das LSG liegt im Gemeindegebiet von Borchen. Es beginnt am östlichen Dorfrand. Im LSG liegen drei bebaute Bereiche wie Inseln, welche nicht Teil vom LSG sind. Beim größten davon handelt es sich um das Schloss Hamborn mit der 300 Hektar große Schlossanlage und nebenliegender Ortschaft Schloss Hamborn.
Im LSG liegen Wald, Äcker und Grünland. Auch einige Bauernhöfe liegen im LSG.
Die Verordnung des LSG verbietet das Errichten baulicher Anlagen, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen, sowie bauliche Änderungen der Außenseite bestehender baulicher Anlagen. Verboten ist auch die Aufforstung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen mit Ausnahme der Ödländereien und die gänzliche oder teilweise Beseitigung oder Beschädigung von Hecken, Feld- oder Ufergehölzen in der freien Landschaft, ferner die Veränderung oder Anlegung von Wasserläufen oder Wasserflächen.[1]
Literatur
- Kreis Paderborn: Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Kreis Paderborn vom 31.03.1970. Amtsblatt für den Kreis Paderborn, 27. Jahrg. 20. Mai 1970 Nr. 22.
Weblinks
Einzelnachweise
- Kreis Paderborn: Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Kreis Paderborn vom 31.03.1970. Amtsblatt für den Kreis Paderborn, 27. Jahrg. 20. Mai 1970 Nr. 22.