Landschaftsschutzgebiet Freiflächen um Gudenhagen
Das Landschaftsschutzgebiet Freiflächen um Gudenhagen mit 33,2 ha Größe liegt um Gudenhagen im Stadtgebiet von Brilon. Das Gebiet wurde 2002 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Hoppecketal als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus drei Teilflächen.
Beschreibung
Es handelt sich um Offenlandbereiche mit Grünland, welche Teils bis an den Siedlungsrand reichen.
Das Landschaftsschutzgebiet Freiflächen um Gudenhagen wurde als eines von 22 Landschaftsschutzgebieten vom Typ B, Ortsrandlage, Landschaftscharakter im Stadtgebiet von Brilon ausgewiesen. Im Stadtgebiet gibt es auch vier Landschaftsschutzgebiete vom Typ A (Allgemeiner Landschaftsschutz) und 53 Landschaftsschutzgebiete vom Typ C (Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland) mit anderen Auflagen.
Geplantes Feriendorf Gut Petersborn
Auf der südwestlichen Teilfläche im Gebiet Aufm Kahlen Hohl wird ein Feriendorf Gut Petersborn geplant.[1] Eine Untersuchung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen stellte 2019 fest, dass es sich bei der sechs ha großen mit Hochlandrindern beweideten Grünlandfläche, größtenteils um gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG handelt. Dort liegt Magergrünland mit Kreuzblümchen-Borstgrasrasen und Orchideen-Vorkommen, einem prioritären FFH-Lebensraumtyp. Auf der Fläche kommt ein großer Insektenreichtum vor, mit Massenvorkommen von Schnaken Ende Mai und Gartenlaufkäfern im Juni. Auch seltene Arten wie Grünwidderchen und Brauner Feuerfalter kommen vor.[2][3]
In der Folge gründete sich der Verein Naturschutzgebiet Gudenhagen-Petersborn. Dieser lud die vier Briloner Bürgermeisterkandidaten ein um öffentlich zum geplanten Feriendorf-Projekt in Gudenhagen-Petersborn vor den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 2020 Stellung zu beziehen.[4]
Die zu bebauende Fläche wurde bis zum Oktober 2020 auf 1,4 ha reduziert. Dabei wurden ein Reitplatz und zwei Gebäude mit Ferienwohnungen gestrichen. Vor dem Bau muss eine CEF-Maßnahme, eine zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahme, auf 2,6 ha Fläche durchgeführt werden. Diese soll am nördlich vom Dorf liegenden Poppenberg in einer Weihnachtsbaumplantage durchgeführt werden. Dazu soll es zu einer Sodenverflanzung von Magerrasenstücken von 3 m × 1 m und 20 cm Tiefe von der Fläche Aufm Kahlen Hohl kommen. Das Vorkommen von Grünliche Waldhyazinthe und Geflecktes Knabenkraut konnte noch 2020 bestätigt werden.[5]
Schutzzweck
Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen und der alten landwirtschaftlichen Vorranggebiete durch Offenhaltung.
Rechtliche Vorschriften
Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Wie in allen Landschaftsplangebieten vom Typ B im Stadtgebiet von Brilon besteht das Gebot, das LSG durch landwirtschaftliche Nutzung oder durch Pflegemaßnahmen von einer Bewaldung freizuhalten.
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Hoppecketal. Meschede 2002, S. 129 ff
Einzelnachweise
- Homepage Gut Petersborn
- Feriendorfgelände Gut Petersborn schützenswert? Briloner Anzeiger vom 11. September 2019
- Für Gut Petersborn läuft es nicht gutWP vom 19. Januar 2019
- Heftige Diskussion: Einige Bürger lehnen Feriendorf am geplanten Standort „Kahlen Hohl“ abSauerlandkurier vom 10. September 2020, abgerufen am 8. November 2020
- [ Neuer Anlauf für das Feriendorf]WP vom 22. Oktober 2020, abgerufen am 8. November 2020