Landschaftsschutzgebiet Ems, Furlbach
Das Landschaftsschutzgebiet Ems, Furlbach, mit 677,67 ha Flächengröße bei Ausweisung, liegt im Kreis Paderborn. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) wurde am 31. März 1970 vom Kreis Paderborn, mit Ermächtigung vom Regierungspräsidenten im Regierungsbezirk Detmold, ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet wurde 1970 mit einer Befristung bis zum §1. Dezember 1988 ausgewiesen. Laut Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 § 79 Überleitung bestehender Verordnungen, besteht das LSG aber weiterhin bis zum Inkrafttreten eines Landschaftsplans oder einer ordnungsbehördlichen Verordnung.[1]
Beschreibung
Das LSG liegt an der nördlichen Stadtgrenze von Delbrück. Das LSG besteht aus zwei Teilflächen und wird vom Naturschutzgebiet Steinhorster Becken getrennt. Im LSG liegen Ems und Furlbach. Östlich fließt die Ems im Landschaftsschutzgebiet Untere Senne.
Im LSG liegt hauptsächlich Grünland und kleinere Bereiche mit Wald und Äckern. Einzelne Bauerhofe liegen innerhalb des LSG.
Die Verordnung des LSG verbietet das Errichten baulicher Anlagen, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen, sowie bauliche Änderungen der Außenseite bestehender baulicher Anlagen. Verboten ist auch die Aufforstung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen mit Ausnahme der Ödländereien und die gänzliche oder teilweise Beseitigung oder Beschädigung von Hecken, Feld- oder Ufergehölzen in der freien Landschaft, ferner die Veränderung oder Anlegung von Wasserläufen oder Wasserflächen.[1]
Literatur
- Kreis Paderborn: Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Kreis Paderborn vom 31.03.1970. Amtsblatt für den Kreis Paderborn, 27. Jahrg. 20. Mai 1970 Nr. 22.
Einzelnachweise
- Kreis Paderborn: Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Kreis Paderborn vom 31.03.1970. Amtsblatt für den Kreis Paderborn, 27. Jahrg. 20. Mai 1970 Nr. 22.