Landgericht Ellwangen
Das Landgericht Ellwangen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Ellwangen an der Jagst. Zum Gerichtsbezirk gehören die acht Amtsgerichte Aalen, Bad Mergentheim, Crailsheim, Ellwangen, Heidenheim, Langenburg, Neresheim und Schwäbisch Gmünd; es handelt sich um einen der größten Landgerichtsbezirke Deutschlands. Für rund 585.000 Einwohner sind 24 Richter und weitere 48 Mitarbeiter tätig.
Zuständigkeit
Das Landgericht ist für alle den Landgerichten gesetzlich übertragenen Aufgaben zuständig. Die Verordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg über Zuständigkeiten in der Justiz (Zuständigkeitsverordnung Justiz) vom 20. November 1998 weist u. a. Urheber- und Kennzeichenstreitigkeiten, sowie zahlreiche gesellschaftsrechtliche Streitsachverhalte aus dem Landgerichtsbezirk Ellwangen dem Landgericht Stuttgart zu.
Gerichtsgebäude
Das Gericht ist sehr zentral in der Ellwanger Innenstadt im Gebäude des ehemaligen Stiftsrathauses untergebracht. Dieses wurde im Jahre 1748 unter Mitwirkung von Balthasar Neumann in unmittelbarer Nähe der Basilika St. Vitus erbaut. Seit 1854 ist das Stiftsrathaus Gerichtsgebäude des Kreisgerichtshofes des Jagstkreises. Mit der Unterbringung des Landgerichtes in Ellwangen wurden auch die benachbarten Gebäude des Jesuitenkollegs 1966 zu Gerichtsgebäuden.
Übergeordnete Gerichte
Dem Gericht ist das Oberlandesgericht Stuttgart übergeordnet. Oberstes Gericht ist der Bundesgerichtshof.