Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Landesinstitut ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachgeordnet. Es hat seinen Hauptsitz in Bochum auf dem Gesundheitscampus NRW[1], die Abteilung 1 „Labordienste und Verfahren“ sitzt in Düsseldorf.
Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Einrichtung des Landes NRW |
Aufsichtsbehörde | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen |
Gründung | 1. Januar 2012 |
Hauptsitz | Bochum |
Behördenleitung | Dr. Kai Seiler |
Bedienstete | ca. 110 |
Netzauftritt | www.lia.nrw |
Aufgaben
Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw) berät und unterstützt die Landesregierung und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen in Fragen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt. Darüber hinaus nimmt das Institut sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahr.
Das Landesinstitut
- unterstützt die Arbeitsschutzverwaltung bei der Planung und Auswertung landesweiter Schwerpunktaktionen und bei der Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.
- entwickelt Konzepte für sicheres und gesundes Arbeiten und begutachtet und begleitet dazu Modellprojekte zur betrieblichen Gesundheitsförderung in den Betrieben.
- bietet mit dem Beratungsservice KomNet Betrieben sowie Beschäftigten Beratung und Unterstützung zu Arbeitsschutz, Arbeitsgestaltung und Gesundheitsförderung.
- unterstützt die Gesundheitsberichterstattung des Landes und stellt Daten, Berichte und Analysen durch das Observatorium der Gesundheitsrisiken zur Gesundheitssituation in der Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
- ist die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen und wirkt bei der Feststellung von Berufskrankheiten mit.
- überwacht im Bereich der Strahlenschutzvorsorge als eine von fünf amtlichen Messstellen in Nordrhein-Westfalen beispielsweise die Umgebung von kerntechnischen Anlagen.
- überprüft als Geräteuntersuchungsstelle des Landes die Qualität und Sicherheit von Geräten und Produkten.
Geschichte
Das LIA.NRW ist Rechtsnachfolger des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen NRW (LIGA.NRW) und wurde am 1. Januar 2012 errichtet. Ende Februar 2018 verlegte das Institut seinen Hauptsitz auf den Gesundheitscampus NRW in Bochum.
Weblinks
Quellen
- Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung – Landesorganisationsgesetz 'LOG NRW' – vom 10. Juli 1962
- Errichtung der Einrichtung "Landesinstitut für Arbeitsgestaltung" des Landes Nordrhein-Westfalen, RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales vom 18. November 2011
- Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (Zuständigkeitsverordnung Arbeits- und technischer Gefahrenschutz – ZustVO ArbtG) vom 27. November 2012
Einzelnachweise
- LIA NRW. Abgerufen am 26. Februar 2018.