Landeshaushaltsordnung (Berlin)

Die Landeshaushaltsordnung von Berlin enthält Regelungen zur Aufstellung des Haushalts, zur Besetzung von Stellen mit Beamten oder Angestellten und zu den Rechten des Rechnungshofes. Die Ordnung trifft Aussagen, wann das Abgeordnetenhaus oder die Bezirksverordnetenversammlung über Vorgänge zu unterrichten sind. In bestimmten Fällen sind Haushaltssperren möglich.

Basisdaten
Titel:Landeshaushaltsordnung
Abkürzung: LHO
Art:
Geltungsbereich: Berlin
Rechtsmaterie: Haushaltsrecht
Erlassen am: 5. Oktober 1978
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch: Gesetz vom 10. Dezember 2018
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Inhalt

  • Teil 1: Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
  • Teil 2: Aufstellung des Haushaltsplans
  • Teil 3: Ausführung des Haushaltsplans
  • Teil 4: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
  • Teil 5: Rechnungsprüfung
  • Teil 6: Landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Teil 7: Sondervermögen
  • Teil 8: Entlastung
  • Teil 9: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Grundsätze

Der Landeshaushaltsordnung liegen die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Grunde.

Zuständige Behörde

Zuständige Behörde ist die Senatsverwaltung für Finanzen.[1]

Einzelnachweise

  1. VolltextPDF-Datei, abgerufen am 14. April 2019

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.