Ladungsmanifest
Ein Ladungsmanifest, auch Schiffsmanifest oder kurz Manifest, ist eine Liste der an Bord befindlichen Ladung, die unter anderem für die Zollabfertigung im Seeverkehr geführt wird. Es dient auch als Ausweis über die geladenen Güter im Falle einer Überprüfung eines Frachtschiffs durch ein Kriegsschiff.[1]
Das Manifest enthält unter anderem eine Aufstellung der geladenen Güter (Menge und Verpackung) sowie Angaben zur Verladung (Verladeort, Verladedatum sowie Entladehafen oder Entladeort).[2][3]
Schiffsmanifest bei Kreuzfahrten
Bei Kreuzfahrten dient die von vielen Reedereien als Schiffsmanifest bezeichnete Liste zur Erfassung von Passagierdaten (Adressdaten, Kontaktinformationen, Passdaten usw.) für die Einschiffung und die Einreiseformalitäten in den Häfen.[4] Die erfassten Daten werden an Bord mitgeführt und bei der Einreise in den Häfen an die dortigen Behörden weitergegeben.[5]
Einzelnachweise
- Hans Jürgen Abraham: Das Seerecht: ein Grundriss mit Hinweisen auf die Sonderrechte anderer Verkehrsmittel, vornehmlich das Binnenschiffahrts- und Luftrecht, Walter de Gruyter, 1974, S. 57.
- Helmers, Walter (Hrsg.): Müller-Krauß, Handbuch für die Schiffsführung, Band 2 (Schiffahrtsrecht und Manövrieren), Teil B (Schiffahrtsrecht II), Springer Verlag, Berlin, 1988, ISBN 3-540-17973-9, S. 114–115.
- Versandpapier T2L oder T2LF, Handelspapiere oder Manifest einer Schifffahrtsgesellschaft. Startseite, Fachthemen, Zölle, Statusnachweis, Nachweise des Gemeinschaftscharakters von Waren, T2L oder T2LF, Handelspapiere, Schiffsmanifest. (Nicht mehr online verfügbar.) www.zoll.de, archiviert vom Original am 15. Februar 2016; abgerufen am 15. Februar 2016. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- AIDA Schiffsmanifest: Bis wann ausfüllen und welche Daten werden benötigt? Abgerufen am 15. Februar 2016.
- Schiffsmanifest. Abgerufen am 15. Februar 2016.