Kurt Pagendarm

Kurt Pagendarm (* 29. März 1902 i​n Berlin; † 6. Dezember 1976 i​n Karlsruhe) w​ar ein deutscher Jurist u​nd Bundesrichter.

Familie, Herkunft und Ausbildung

Als Sohn d​es aus Beverungen stammenden Eichungsoberinspektors Philipp Pagendarm u​nd dessen Ehefrau Käthe Pagendarm geb. Vogel w​urde Kurt Pagendarm i​n Berlin geboren. Von Ostern 1912 b​is zur Reifeprüfung Ostern 1921 besuchte e​r das städtische Realgymnasium i​n Kassel, wonach e​r zunächst e​ine Banklehre i​m Bankhaus André u​nd Herzog i​n Kassel absolvierte, e​he er i​m Sommersemester 1923 d​as Studium d​er Rechts- u​nd Staatswissenschaften a​n der Georg-August-Universität Göttingen aufnahm. Dort t​rat er d​er Katholischen Studentenverbindung A.V. Palatia Göttingen i​m Cartellverband bei. Am 4. u​nd 7. August 1926 bestand e​r in Kassel d​ie erste juristische Staatsprüfung. Am 16. Januar 1929 promovierte e​r an d​er Philipps-Universität Marburg z​um Dr. jur. u​nd bestand i​m Anschluss a​n den juristischen Vorbereitungsdienst d​ie zweite juristische Staatsprüfung.

Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Er entschied sich für eine richterliche Tätigkeit und trat in den preußischen Staatsdienst ein. Nach dem Krieg war er zunächst an verschiedenen Gerichten als Richter tätig, bis er schließlich zunächst als Richter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe berufen wurde, wo er dem XII. Zivilsenat angehörte. Auf Beschluss des Bundeskabinetts wurde er 1960 zum Präsidenten des III. Zivilsenates berufen. Viel Beachtung fand der durch ihn herbeigeführte Vergleich zur Berücksichtigung der vor der Währungsreform angesparten Beiträge für den Erwerb eines VW-Käfers. Er verfasste mehrere Fachbeiträge für juristische Fachzeitschriften, meist über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Veröffentlichungen

  • Verstöße gegen die Denkgesetze, die Erfahrungssätze und das Ermessen als Revisionsgründe. Quakenbrück 1929 (zugl. jur. Diss. Univ. Marburg 1929)
  • Die Haftung des Notars nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, in: DRiZ 1959, S. 133.
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