Kupplung (Begriffsklärung)
Kupplung (mittelhochdt. kuppeln „an die Leine legen“, „verbinden“) bezeichnet in der Technik:
- Übertragung von Drehmomenten, z. B.:
- Kupplung als Maschinenelement
- Rutschkupplung und Schlupfkupplung
- Magnetkupplung
- Einscheiben-Trockenkupplung
- Bildung von Gespannen aus mehreren Fahrzeugen:
- Kupplung (Bahn), eine Einrichtung zum Verbinden von Loks und Waggons zu Zügen
- Anhängerkupplung, eine Vorrichtung für Kraftfahrzeuge zum Ziehen von Anhängern
- Lösbare Verbindungen zwischen Segmenten von Transportleitungen:
- Schlauchkupplung, eine lösbare Verbindung von Schlauchleitungen
- Feuerwehrkupplung zum Verbinden von Feuerwehrschläuchen und Armaturen.
- Steckkupplung, eine Verbindung für verschiedene gasförmige und flüssige Medien
- Steckverbinder, eine Verbindung für unterschiedliche Stecker an Kabelenden
- Gleichstromkupplung, eine Anlage zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung
- Schleppkupplung, eine Einrichtung zum lösbaren Befestigen des Startseils oder Schleppseils zum Starten von Segelflugzeugen
In der Chemie bezeichnet der Begriff:
Siehe auch:
- Kopplung
- Kuppelei
- gekuppelt (Architektur)
- Wiktionary: Kupplung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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