Kriminalaktennachweis

Ein Kriminalaktennachweis (KAN) ist ein zentrales Verzeichnis der deutschen Polizei zur Erfassung und Verknüpfung von Einträgen in diversen anderen Karteien.

Der Kriminalaktennachweis ist grundsätzlich ein reines Aktennachweissystem, also ein Verzeichnis von Ermittlungsakten der deutschen Bundes- bzw. Landespolizeien, die über eine Person verfügbar sind. Alle wesentlichen Informationen über Strafverfahren bezüglich einer Person werden bei der Polizei in Kriminalakten gespeichert. Hinweise auf diese Kriminalakten stehen über Kriminalaktennachweise elektronisch den einzelnen Landespolizeien, dem BKA und allen Behörden mit Zugriff auf INPOL-KAN zur Verfügung.

KAN ermöglicht den Zugriff auf papierne Unterlagen, darf aber auch einige Fallgrunddaten enthalten, aus denen sich ein Überblick über die inhaltlichen Vorwürfe gegen die betroffene Person ergibt.

INPOL-KAN ist bundesweit zugänglich und es dürfen lediglich Taten gespeichert werden, die von länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung sind.

Im Zusammenhang mit der Einführung von INPOL-neu wird die Polizei den INPOL-KAN auf alle sonstigen Taten einer Person erweitern, die bereits mit einer INPOL-relevanten Tat gespeichert sind. Datenschutzbeauftragte halten diese Erweiterung allerdings für rechtswidrig.

Bayern

Im bayerischen Kriminalaktennachweis sind derzeit 1,6 Millionen Datensätze von Personen gespeichert. Damit ist der KAN in Bayern die größte derartige Datei eines Bundeslandes.[1] Rechtsgrundlage in Bayern für die Speicherung personenbezogener Daten im KAN ist der Artikel 54 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG).[2][3]  

Einzelnachweise

  1. Claudia Gürkov: Polizeidatenbanken - Wer reinkommt, bleibt drin. In: br.de. 2. Juli 2015. Archiviert vom Original am 21. Oktober 2015. Abgerufen am 7. August 2015.
  2. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD): Speicherung personenbezogener Daten durch die Polizei. In: datenschutz-bayern.de. Abgerufen am 1. Oktober 2017.
  3. [http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-54 PAG - Art. 54 Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten]. In: gesetze-bayern.de. Abgerufen am 29. Mai 2018.

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