Konzertierte Aktion (Wirtschaft)
Die Konzertierte Aktion bezeichnet einen Abstimmungsprozess der Interessen zwischen unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Akteuren, um unter Hintanstellung divergierender kurzfristiger oder nachrangiger Zielsetzungen ein mittel- oder langfristig besseres Gesamtergebnis zu erreichen.[1][2]
Sozialdemokratische Wirtschaftspolitik nach 1967
Mit dem Sturz Ludwig Erhards war der Wirtschaftsliberalismus in der Bundesrepublik zunächst diskreditiert und die Politik orientierte sich vorübergehend stärker an keynesianischen Ideen, die bereits seit längerem in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern praktiziert wurden. Dies kam zunächst vor allem in dem Versuch einer Globalsteuerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage zum Ausdruck. In Deutschland flossen derartige Vorstellungen der SPD in das im Mai 1967 verabschiedete Stabilitäts- und Wachstumsgesetz ein, wonach Bund und Länder „bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten“ haben (§ 1) und die Bundesregierung im „Falle der Gefährdung eines der Ziele des § 1 […] Orientierungsdaten für ein gleichzeitiges aufeinander abgestimmtes Verhalten (konzertierte Aktion) der Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zur Erreichung der Ziele des § 1 zur Verfügung“ stellt (§ 3).[3] Entgegen der keynesianischen Logik ließ es jedoch die Handlungsautonomie der Bundesbank völlig unangetastet.
Stattdessen sollte eine Abstimmung (Konzertierung) des makroökonomisch relevanten Verhaltens zwischen Regierung, Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Bundesbank durch aufeinanderfolgende Gesprächsrunden bewirkt werden. Ziel war es, einen hohen Beschäftigungsstand, Preisstabilität und ein angemessenes Wirtschaftswachstum zu erreichen. Wirtschaftsminister Karl Schiller sprach vom „Tisch der gesellschaftlichen Vernunft“. Am 14. Februar 1967 trat erstmals eine entsprechende informelle Gesprächsrunde zusammen.
Trotz eines Anfangserfolgs konsolidierte sich die Konzertierte Aktion nicht zu einer dauerhaften korporatistischen Einrichtung. Für die Arbeitgeberverbände und Bundesbank verblieb sie ein unverbindliches Diskussionsforum, in welchem die Spitzenverbände ihre Einschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Situation austauschten. Für die Gewerkschaften mit ihrer eher dezentralen Struktur von Einzelgewerkschaften und ihrem in der Bundesrepublik vergleichsweise niedrigen Organisationsgrad stand die Tarifautonomie auf dem Spiel. Ebenso befürchteten sie eine Einschränkung ihres Handlungsspielraums zur Vertretung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. In den ersten Jahren sahen sich die Gewerkschaften zur Lohnzurückhaltung veranlasst, und die Bundesbank kehrte zu einer weniger restriktiven Geldpolitik zurück. Nachdem aber die Unzufriedenheit der Beschäftigten sich in zwei Wellen wilder Streiks (September 1969 und 1973) kundgetan hatte, verlor die Konzertierte Aktion in den 1970er-Jahren an Bedeutung und endete 1977/78 ganz. Wegen einer Verfassungsklage mehrerer Arbeitgeberverbände gegen das Mitbestimmungsgesetz von 1976 stellten die Gewerkschaften 1977 ihre Teilnahme zuerst vorläufig ein; auf dem DGB-Kongress 1978 wurde aus der vorläufigen eine endgültige Absage.[4]
Im Gesundheitswesen
Die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (beginnend 1977) hatte die Kostendämpfung im Gesundheitswesen zur Zielsetzung. Vertreter des Staates und aus dem Gesundheitssektor (Pharmaunternehmen, Ärztevereinigungen, Krankenhäuser, Krankenkassen, nicht aber die Patienten) setzten sich unter Leitung des Bundesgesundheitsministers an einen Tisch, um die Kostenexplosion im Gesundheitswesen einzudämmen.
Seit der Reform des Gesundheitswesens im Jahre 1992 nahm die Bedeutung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen deutlich ab, mit der Gesundheitsreform von 2003 wurde sie abgeschafft.
Bündnis für Arbeit
Nach dem Scheitern der Konzertierten Aktion Ende der 1970er Jahre wurde unter der rot-grünen Koalition 1999 der Versuch unternommen, unter dem Namen „Bündnis für Arbeit“ die korporatistische Abstimmung zwischen Staat, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wiederzubeleben, was aber nicht gelang und im Februar/März 2003 für endgültig gescheitert erklärt wurde.[5][6]
Bündnis Zukunft der Industrie / Netzwerk Zukunft der Industrie
Im November 2014 riefen der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Industrie, Ulrich Grillo, und der damalige 1. Vorsitzende der Industriegewerkschaft Metall, Detlef Wetzel, zur Bildung eines Bündnis für die Zukunft der Industrie auf. Am 3. März 2015 bildeten daraufhin neun Industrieverbände, drei Gewerkschaften und der DGB sowie der Bundeswirtschaftsminister das Bündnis „Zukunft der Industrie“. Dieses Bündnis „Zukunft der Industrie“ besteht aus insgesamt 15 Partnern. Neben den drei Initiatoren, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) und der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) sind dies der Verband der Chemischen Industrie (VCI), der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Gesamtmetall, der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) sowie auf Gewerkschaftsseite der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Ziel dieser gemeinsamen, konzertierten Aktion ist es, im Dreiklang aus Politik, Unternehmensverbänden und Gewerkschaften konkrete Verabredungen und prioritäre Maßnahmen zu treffen um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu stärken. Ziele und Aufgaben wurden von den Bündnispartnern in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten. Zunächst sollen fünf Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen zu den Kernthemen der Industriepolitik erarbeiten. Mit der Gründung des Bündnisses wurde auch vereinbart, künftig ein jährlich fortzuschreibendes Arbeitsprogramm zu entwickeln. In der zweiten Sitzung des Bündnisses am 13. Oktober 2015 wurde das Arbeitsprogramm 2015–2016 für Bündnis und Netzwerk beschlossen. Es trägt den Titel: „Für eine moderne und nachhaltige Industriepolitik in Deutschland“.
Die im Bündnis „Zukunft der Industrie“ beteiligten Industriegewerkschaften und Industrieverbände beschlossen, ein gemeinsames Netzwerk „Zukunft der Industrie“ zu bilden, dass die Arbeit des Bündnisses koordinieren, dessen Beschlüsse umsetzen und Anregungen für die weitere Arbeit des Bündnisses entwickeln soll. Das Netzwerk wurde am 1. Oktober 2015 als Verein gegründet. In ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode beschlossen die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD die Fortsetzung des Bündnis „Zukunft der Industrie“, um "wesentliche industriepolitische Belange auch künftig unter Beteiligung von Sozialpartnern, Wissenschaft und Gesellschaft zu erörtern und abzustimmen". Die Federführung für die Bündnis-Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie liegt auf Seiten der beteiligten Verbände beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und auf Seiten der Gewerkschaften bei der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall).
Literatur
- Hermann Adam: Die Konzertierte Aktion in der Bundesrepublik (= WSI-Studie zur Wirtschafts- und Sozialforschung, Band 21). Bund, Köln 1972.
- Andrea Rehling: Konfliktstrategie und Konsenssuche in der Krise. Von der Zentralarbeitsgemeinschaft zur Konzertierten Aktion. Nomos, Baden-Baden 2011.
- Andrea Rehling: Die Konzertierte Aktion im Spannungsfeld der 1970er Jahre: Geburtsstunde des „Modell Deutschland“ und Ende des modernen Korporatismus. In: Knut Andresen u. a. (Hrsg.): Nach dem Strukturbruch? Wandel der Arbeitsbeziehungen und Arbeitswelt(en) seit den 1970er Jahren. Dietz, Bonn 2011, S. 65–86.
- Michael Ruck: Die Republik der Runden Tische: Konzertierte Aktionen, Bündnisse und Konsensrunden. In: André Kaiser, Thomas Zittel (Hrsg.): Demokratietheorie und Demokratieentwicklung. Festschrift für Peter Graf Kielmansegg. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14118-X, S. 333–356.
Weblinks
- Uwe Andersen: Stabilitätsgesetz / Konzertierte Aktion / Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit. In: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
- Peter Borowsky: Große Koalition und Außerparlamentarische Opposition Überwindung der Wirtschaftskrise. Bundeszentrale für politische Bildung, 1998.
- Bündnis Zukunft der Industrie. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Einzelnachweise
- Fritz W. Scharpf: Sozialdemokratische Krisenpolitik in Europa. 2. Auflage. Campus, 1987, ISBN 3-593-33791-6, S. 153 ff.
- Klaus Schubert, Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Auflage. Dietz, Bonn 2006.
- Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft.
- Walther Müller-Jentsch: Strukturwandel der industriellen Beziehungen. VS, Wiesbaden 2007, S. 70.
- Thilo Fehmel: Konflikte um den Konfliktrahmen. Die Steuerung der Tarifautonomie, 1. Auflage 2010, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, ISBN 978-3-531-17227-9, S. 201.
- spiegel.de abgerufen am 2. Februar 2011.