Kollisionsrecht
Unter Kollisionsrecht werden die rechtlichen Normen zusammengefasst, anhand derer bestimmt wird, welche konkurrierenden Rechtsnormen oder welche konkurrierenden Rechtsordnungen auf einen bestimmten konkreten Tatbestand anzuwenden sind. Eine der prominentesten Materien des Kollisionsrechts liegt im internationalen Recht so das internationale Privatrecht, mit dem die kollisionsrechtliche Literatur und Rechtsprechung sich hauptsächlich befasst. Weitere kollisionsrechtliche Materien sind das intertemporale Recht, das sich mit zeitlich aufeinander folgenden Rechtsordnungen befasst, etwa nach Gebietsabtretungen, Sezessionen oder Annexionen, oder das interregionale Recht, das sich mit konkurrierenden Teilrechtsordnungen innerhalb eines Staates befasst. Als letzteres wurden in der Vergangenheit auch das zwischen der alten Bundesrepublik Deutschland vor 1990 und der Deutschen Demokratischen Republik anzuwendende Kollisionsrecht angesehen.
Kollisionsrechtliche Normen sind, auch wenn sie etwa in internationalen Verträgen vereinbart wurden, nationales Recht. Jeder Staat hat sein eigenes Kollisionsrecht.