Kernfahrbahn
In der Schweiz ist eine Kernfahrbahn eine Strasse, die auf beiden Seiten einen Fahrradstreifen hat, aber keine Leitlinie in der Mitte hat. Sie erhöht in bestimmten Situationen die Verkehrssicherheit für Radfahrer, da sich der Autofahrer nicht mehr auf die Leitlinie in der Mitte der Fahrbahn fixiert und dadurch viel zu nahe am Fahrradfahrer vorbeifährt.
Wenn kein Fahrradfahrer in Sichtweite ist, kann am rechten Rand des Fahrradstreifens gefahren werden. Beim Überholen weicht man mehr in die Mitte der Strasse aus, als wenn dort eine Leitlinie wäre. Ein eventuell entgegenkommendes Fahrzeug hat dank dem Fahrradstreifen auf seiner Seite noch genügend Platz.
Kernfahrbahnen werden vorwiegend auf Haupt- und Nebenstrassen 2. Klasse eingesetzt. Seit 2016 sind Kernfahrbahnen nur noch innerorts erlaubt.[1]
Siehe auch
- 2 minus 1 vej, dänische Variante
Weblinks
- Kernfahrbahn - Die Fahrbahn mit Radstreifen ohne Mittellinie (Memento vom 7. Januar 2010 im Internet Archive)
- Arbeitshilfe Kernfahrbahn (Tiefbauamt Kanton Bern) (PDF; 978 kB)
- Vorher-Nachher-Untersuchung an der Bischofszellerstrasse in Gossau im Internetarchiv (PDF; 882 kB)
- Internationale Tagung zum Radverkehr: Kernfahrbahnen-Angebotsstreifen-Mehrzweckstreifen (PDF; 590 kB)
- kernfahrbahn.ch
Einzelnachweise
- Pro Velo Schweiz: Regeln für den Veloverkehr. Abgerufen am 24. Januar 2017.