Kathleen Heinrich-Reichow
Beruflicher Werdegang
Kathleen Heinrich-Reichow studierte Rechtswissenschaften in Rostock und Münster.[1]
Seit 2002 ist die Juristin Richterin in Brandenburg, seit 2012 am Sozialgericht Neuruppin. Dort ist sie unter anderem auch für Klagen gegen die Hartz-IV-Gesetze zuständig.[1] Im Juni 2021 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ernannt[2].
Am 12. Dezember 2018 wurde Kathleen Heinrich-Reichow für eine zehnjährige Amtszeit auf Vorschlag der Fraktion Die Linke vom brandenburgischen Landtag zur Richterin an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg gewählt.[3][4] Sie ist Pressesprecherin des Gerichts (Stand: September 2021).[5][6]
Heinrich-Reichow ist parteilos und fühlt sich nach eigener Aussage vielen Positionen der Linken nahe.[1]
Verfahren
Kathleen Heinrich-Reichow war 2020 an der Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg beteiligt, mit der das brandenburgische Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt wurde.[5][7]
Publikationen (Auswahl)
Bericht über die Arbeit des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg im Jahr 2011. In: Landes- und Kommunalverwaltung (LKV), Beck Verlag 2012, S. 116
Weblinks
Einzelnachweise
- Sechs neue Verfassungsrichter gesucht. Abgerufen am 22. September 2021.
- Justizministerialblatt Brandenburg 2021, Nr. 7, S. 67
- Dezember 2018. Abgerufen am 22. September 2021.
- Antrag. Abgerufen am 22. September 2021 (englisch).
- Berliner Morgenpost - Berlin: Landesverfassungsgericht kippt Brandenburger Paritätsgesetz. 23. Oktober 2020, abgerufen am 22. September 2021 (deutsch).
- Impressum | Verfassungsgericht des Landes Brandenburg. Abgerufen am 22. September 2021.
- Paritätsgesetz verfassungswidrig. | TP-Presseagentur. Abgerufen am 22. September 2021 (deutsch).
- Märkisches Medienhaus: Verfassungsgericht: CDU, Linke und BVB/Freie Wähler - drei Kandidaten nominiert. 9. Oktober 2018, abgerufen am 22. September 2021.