Kasse des Vertrauens
Eine Kasse des Vertrauens (auch Vertrauenskasse) ist ein Behälter, in den Käufer einer Ware oder Nutzer einer Dienstleistung das dafür geforderte Entgelt bei Abwesenheit eines Verkäufers oder Kassierers hinterlegen sollen. Der Anbieter vertraut dabei darauf, dass seine Kunden ehrlich sind und den korrekten Betrag hinterlegen.
Einsatzgebiete
Kassen des Vertrauens werden häufig bei folgenden Gelegenheiten eingesetzt, wenn nur geringe Beträge umgesetzt werden (Obolus) und daher die permanente Anwesenheit eines Verkäufers nicht rentabel erscheint:
- Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch den Erzeuger am Straßenrand oder direkt vom Feld wie zum Beispiel bei Selbstschnitt auf Blumenfeldern
- Sehenswürdigkeiten mit geringem Besucherverkehr wie beispielsweise abgelegene Burgruinen
- Getränkekassen in Freizeiteinrichtungen wie Berghütten, Biwaklagern oder Vereinsheimen
- Gebührenpflichtige Straßen
- Kassieren der Übernachtungsgebühr auf nicht betreuten Reisemobil-Stellplätzen.
Vor- und Nachteile
Vorteile
Vorteil für den Verkäufer ist, dass er seine Waren oder Dienstleistungen zeitlich unbefristet anbieten kann, ohne dafür Verkaufspersonal beschäftigen zu müssen. Auch der Kunde hat den Vorteil, dass das Angebot jederzeit und unkompliziert genutzt werden kann. Durch die entfallenden Lohnkosten ist es zudem möglich, dass die Waren unter dem regulären Ladenpreis angeboten werden.
Nachteile
Nachteil ist die Diebstahl- und Missbrauchsgefahr: „Unehrliche Kunden“ könnten die Angebote ohne Bezahlung nutzen, oder sogar den Inhalt der Vertrauenskasse stehlen. Zweiterem wird häufig mit angeschraubten und geschlossenen Kassen entgegengewirkt.
Rechtliche Aspekte
Der Verkauf von Waren über eine Kasse des Vertrauens ist rechtlich dem Verkauf in einem Ladengeschäft gleichgestellt. Es kommt durch konkludentes Handeln zum Abschluss eines Kaufvertrages. Werden Waren ohne Bezahlung mitgenommen, so ist der Tatbestand des Diebstahls, mindestens jedoch der der Unterschlagung, erfüllt.
Bietet ein Landwirt seine Produkte so am Straßenrand an, so muss er dies gegenüber dem Finanzamt als Direktvermarktung deklarieren.
Siehe auch
- Zahlbox in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Zeitungsautomat, Sonntagsstandl