Königinmutter

Königinmutter ist die Bezeichnung für die Mutter eines Königs oder einer Königin. Die politischen Befugnisse der Königinmutter bestimmen sich durch die Regeln der jeweiligen Monarchie. In manchen Fällen beschränkt sich der Einfluss auf den mütterlichen Rat an den Sohn, in anderen Fällen ist die Königinmutter teil des Kabinetts oder agiert als Regentin oder kann Einfluss auf die Bestimmung des Nachfolgers haben. In manchen Fällen hat die Königinmutter ein zeremonielles oder repräsentatives Amt. Der Königinmutter steht üblicherweise das Recht auf die Anrede Majestät zu.

Beispiele

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