Jutte Schomakers
Jutte Schomakers, genannt die Herdesche (1475 in Braunschweig nachgewiesen) wurde in jenem Jahr in der Stadt der „Zauberei“ angeklagt und überführt. Es handelt sich dabei um den ältesten belegten „Hexenprozess“ im Land Braunschweig.[1]
Leben
Über das Leben Jutte Schomakers’ vor und nach dem „Hexenprozess“ ist nichts bekannt.
1475 wurde sie im historischen Braunschweiger Weichbild Neustadt der „Zauberei“ angeklagt und für schuldig befunden. Sie wurde jedoch nicht zum Tode verurteilt, sondern nach abgeleisteter Urfehde auf fünf Meilen (ca. 37 km) aus der Stadt verbannt.[2]
Ihr Fall ist Im Verfestungsbuch der Neustadt festgehalten.[1]
Siehe auch
- Hexenverfolgungen der Stadt Braunschweig
- Tempel Anneke (* um 1600; † 30. Dezember 1663) bekanntester Fall der Hexenverfolgung in Braunschweig[3]
- Katharina Sommermeyer (* um 1678; † 1. April 1698), letzte bekannte Frau, die in Braunschweig als „Hexe“ angeklagt und hingerichtet wurde[4]
Literatur
- Joachim Lehrmann: Hexen- und Dämonenglaube im Lande Braunschweig. Die Geschichte einer Verfolgung unter regionalem Aspekt. Stark erweiterte und überarbeitete 2. Auflage. Lehrmann, Lehrte 2009, ISBN 978-3-9803642-8-7, S. 164.
- Albert von Rhamm: Hexenglaube und Hexenprocesse vornämlich in den braunschweigischen Landen. Julius Zwißler, Wolfenbüttel 1882, S. 72–73 (Digitalisat)
- Joachim Schmidt: Schomakers, Jutte. In: Horst-Rüdiger Jarck, Dieter Lent u. a. (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon – 8. bis 18. Jahrhundert. Appelhans Verlag, Braunschweig 2006, ISBN 3-937664-46-7, S. 627.
Einzelnachweise
- Albert von Rhamm: Hexenglaube und Hexenprocesse vornämlich in den braunschweigischen Landen. S. 72.
- Albert von Rhamm: Hexenglaube und Hexenprocesse vornämlich in den braunschweigischen Landen. S. 73.
- Peter A. Morton (Hrsg.): Trial of Tempel Anneke: Records of a Witchcraft Trial in Brunswick, Germany, 1663. Broadview Press, Toronto 2005, ISBN 1-55111-706-1.
- Albert von Rhamm: Hexenglaube und Hexenprocesse vornämlich in den braunschweigischen Landen. S. 80.
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