Jugendamtselternbeirat
Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist ein Gremium, das von Eltern von Kindern in Kindergärten auf Stadt- und Landesebene nach § 11 des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der seit dem 1. August 2011 gültigen Fassung, gewählt werden kann. Seit dem 10. Oktober 2011 finden daher landesweit in allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen Wahlen auf Einrichtungs- und Kommunalebene statt.[1][2]
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Kinderbildungsgesetz[3] des Landes Nordrhein-Westfalen sieht damit erstmals eine gewählte Elternvertretung auf Stadt- und auf Landesebene vor. Bisher war eine Wahl von Elternvertretern nur auf Kindergarten-Ebene vorgesehen.
§ 9b des Gesetzes regelt die Rahmenbedingungen. So sieht das Gesetz vor, dass bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres die Elternbeiräte in den Kindertageseinrichtungen zu wählen sind. In einem Zeitraum vom 11. Oktober bis zum 10. November eines jeden Jahres kann die Versammlung der Elternbeiräte den Jugendamtselternbeirat auf Stadtebene wählen. Bis zum 30. November eines jeden Jahres können sich die Jugendamtselternbeiräte auf Landesebene bilden, um aus ihren Reihen den Landeselternbeirat zu wählen.
Das Gesetz schreibt zur Gültigkeit der Wahl ein Quorum von 15 % der Elternbeiräte im jeweiligen Jugendamtsbezirk, ein mehrstufiges Wahlverfahren sowie einen sehr engen zeitlichen Rahmen vor.
Das Gesetz verpflichtet die Jugendämter zur Unterstützung der Wahl. Was die Jugendämter dazu genau tun sollen, ist nicht geregelt. Nicht geregelt ist außerdem, wer das geforderte Quorum überprüfen soll und wie das zu geschehen habe. Offen lässt das Gesetz unter anderem auch, welche Rechte sich aus der Elternvertretung im Jugendamtselternbeirat überhaupt herleiten lassen. Im Ausführungsgesetz (Fünftes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) ist geregelt, dass der Jugendamtselternbeirat gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 AG-KJHG ein beratendes Mitglied in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Kommune entsenden kann.
Gesetzesauslegung
Die im Gesetz vorhandenen Lücken und der andererseits dringende Handlungsbedarf für die Jugendämter haben zu einer kurzfristig formulierten Gesetzesauslegung durch Vertreter des Städtetages Nordrhein-Westfalen geführt.[4] Darin wird klargestellt, dass Elternmitsprache nicht Elternmitbestimmung bedeutet. Die Gesetzesauslegungen in der sogenannten Arbeitshilfe sind jedoch umstritten.
Kritik am Gesetz
Das Kinderbildungsgesetz führt in § 9 ein Wahlrecht ein, das durch ein 15 %-Quorum, einen straffen Zeitplan und ein mehrstufiges Wahlverfahren reglementiert ist. Dies ist im Ehrenamtsbereich einmalig und wurde von Elternvertretern bereits scharf kritisiert.[5]
Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW
Der Landeselternbeirat vertritt die Interessen von rund 500.000 Kindern und ihren Eltern in NRW. Der LEB NRW wurde 2011 erstmals in 40 Jahren Kita-Geschichte auf Basis des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) §9 gewählt. Seitdem gibt es in NRW eine durchgewählte Elternschaft von der Kita über die kommunale Ebene (Jugendamtselternbeiräte) bis zur Landesebene. 2012 wurden in 167 Jugendamtsbezirken von 185 in ganz NRW Jugendamtselternbeiräte gewählt, davon haben 111 den Landeselternbeirat gewählt.
Jugendamtselternbeirat und Stadtelternrat
Vor der gesetzlichen Regelung einer Elternvertretung auf Stadt- und Landesebene hatten sich bereits in den Jahren zuvor ehrenamtlich arbeitende Stadtelternräte gebildet, darunter die Stadtelternräte in Dortmund,[6] Düsseldorf,[7] Essen,[8] Köln,[9] und Münster. Im Gegensatz zum Jugendamtselternbeirat sind die bisher bereits bestehenden Stadtelternräte in der Regel als Verein organisiert und gehen auf die Eigeninitiative engagierter Eltern zurück. Wie sich das Verhältnis beider Interessenvertretungen in Zukunft entwickeln wird, ist derzeit offen. Von Eltern wird bezweifelt, dass sich das hochreglementierte Konstrukt des Jugendamtselternbeirates dauerhaft mit Leben füllen lässt.[10] Andererseits wurden die Wahlen zum Jugendamtselternbeirat zum Teil durch die Stadtelternräte selbst durchgeführt, beispielsweise in Köln.
Wahlregeln im Wortlaut
Im Einzelnen sieht das Gesetz für den Jugendamtselternbeirat auf Stadtebene folgende Bestimmung vor:
„Die Versammlung der Elternbeiräte wählt in der Zeit zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtselternbeirates setzt voraus, dass sich 15 v.H. aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben. Dem Jugendamtselternbeirat ist vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben.“
Für den Jugendamtselternbeirat auf Landesebene sieht das Gesetz folgende Bestimmung vor:
„Die Jugendamtselternbeiräte können sich auf Landesebene in der Versammlung der Jugendamtselternbeiräte zusammenschließen. Die Jugendamtselternbeiräte wählen bis zum 30. November eines jeden Jahres aus ihrer Mitte den Landeselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Landeselternbeirates setzt voraus, dass sich Jugendamtselternbeiräte aus 15 v. H. aller Jugendamtsbezirke an der Wahl beteiligt haben. Dem Landeselternbeirat ist von der Obersten Landesjugendbehörde bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben.“
Bereits gewählte Jugendamtselternbeiräte (Auswahl)
- Aachen[11]
- Beckum[12]
- Bielefeld[13]
- Bocholt[14]
- Coesfeld[15]
- Dinslaken[16]
- Dortmund[17]
- Dülmen[18]
- Düsseldorf
- Erkrath[19]
- Gütersloh[20]
- Hamm[21]
- Herford
- Stadt Langenfeld Rhld.
- Hilden
- Köln[22]
- Krefeld
- Leichlingen[23]
- Mönchengladbach[24]
- Münster[25]
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Soest[26]
- Steinfurt[27]
- Troisdorf[28]
- Unna[29]
- Warendorf[30]
- Mülheim an der Ruhr
- Stadt Neuss[31]
- Eschweiler[32]
Weblinks
Einzelnachweise
- JAEB-Wahl in Bochum
- JAEB-Wahl in Detmold
- Kinderbildungsgesetz (Memento des Originals vom 14. Februar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF, 212 kB).
- Arbeitshilfe zum Jugendamtselternbeirat nach § 9 KiBiz (Memento des Originals vom 14. April 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Pressemeldung des Stadtelternrates Köln Kitas (Memento des Originals vom 22. Oktober 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , 15. Juli 2011.
- Stadtelternrat Dortmund (Memento des Originals vom 22. Oktober 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Stadtelternrat Düsseldorf (Memento des Originals vom 17. März 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Stadtelternrat Essen
- Stadtelternrat Köln
- Pressemeldung des Stadtelternrates Köln Kitas (Memento des Originals vom 22. Oktober 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , 15. Juli 2011.
- JAEB in Aachen
- JAEB-Wahl in Beckum
- JAEB in Bielefeld
- JAEB in Bocholt
- JAEB Coesfeld (Memento des Originals vom 9. Dezember 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- JAEB Dortmund
- JAEB Dülmen (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- jaeb-guetersloh.de
- Elternbeirat der Stadt Hamm. In: Elternbeirat der Stadt Hamm. Abgerufen am 5. Oktober 2016.
- JAEB-Wahl in Köln (Memento des Originals vom 23. Oktober 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- JAEB Leichlingen
- moenchengladbach.de, 9. November 2011: Jugendamtselternbeirat gewählt (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (abgerufen am 10. November 2011).
- JAEB in Münster
- jaeb-soest.de
- JAEB Steinfurt
- JAEB Troisdorf (Memento des Originals vom 7. März 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- JAEB Unna (Memento des Originals vom 8. Februar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- JAEB-Wahl im Kreis Warendorf (Memento des Originals vom 1. September 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Jugendamtselternbeirat der Stadt Neuss (Memento des Originals vom 8. Januar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , abgerufen am 8. Januar 2014.
- JAEB Eschweiler – Jugendamtselternbeiräte der KiTa´s der Stadt Eschweiler. Abgerufen am 31. Januar 2021 (deutsch).