Investmentunternehmen
Der Begriff Investmentunternehmen (Investment-Unternehmen) wird in der Praxis im Sinne von
verwendet. Eine genaue und einheitliche Verwendung des Begriffs Investmentunternehmen ist im deutschsprachigen Raum nicht gegeben.
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs umfasst der Begriff des Unternehmens im Sinne von Artikel 107 AEUV[3], "jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung"[4]. Ein Investmentunternehmen ist daher, zumindest soweit es sich um Verwaltungstätigkeiten und nicht um unmittelbare Investmenttätigkeiten handelt, als ein Unternehmen im Sinne des Art 107 AEUV zu betrachten.[5]
Nach Art 2 Abs. 1 Bst. a) des liechtensteinischen Investmentunternehmensgesetz (IUG)[6] ist ein Investmentunternehmen ein Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung beim Publikum zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage beschafft und für gemeinsame Rechnung der Anleger, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nach dem Grundsatz der Risikostreuung von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird. Dabei wird der Begriff Investmentunternehmen grundsätzlich auch mit dem Begriff Fonds[7] gleichgestellt und des Weiteren differenziert: Danach ist ein Investmentunternehmen entweder
- ein Anlagefonds[8]; oder
- eine Anlagegesellschaft[9];
Einzelnachweise
- vereinfacht oft als Fonds oder Anlagefonds bezeichnet.
- In Österreich und Liechtenstein als Verwaltungsgesellschaft, früher in Deutschland als Kapitalanlagegesellschaft bezeichnet.
- Früher Art 87 EG-Vertrag. Entspricht Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen.
- Verbundene Rsn. C-180/98 bis C-184/98, Pavlow u. a., Slg. 2000, S. I-6451, Rdnr. 74.
- Hinsichtlich der Anlagegesellschaft nach liechtensteinischem Recht (Investmentaktiengesellschaft) in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder Societas Europaea vertritt die EFTA-Überwachungsbehörde die Ansicht, dass solche Investmentunternehmen für den Teil des Unternehmens, der die Vermögensverwaltung durchführt, Unternehmen im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen sind (Siehe ABl. 2009/C 236/6. Die EFTA-Überwachungsbehörde zitiert dabei auch die Rs: T-445/05 Associazione Italiana del risparmio gestito, u. a. gegen die Kommission, noch nicht veröffentlicht, Rdnr. 127 ff. licht, Rdnr. 127 ff.).
- Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBl. 156/2005.
- Der Begriff Fonds ist im deutschsprachigen Raum nicht genau definiert und sehr vielschichtig. Der Begriff wird auch oft missverständlich verwendet, in der Bankenpraxis oft generell für Sondervermögen.
- In Deutschland Investmentfonds; in Österreich Kapitalanlagefonds.
- In Deutschland: Investmentaktiengesellschaft; Frankreich, Schweiz und Luxemburg SICAV oder SICAF.