Inbetriebnahme

Inbetriebnahme ist nach der Maschinenrichtlinie[1] die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine. Sie darf erst erfolgen, wenn die Maschine den Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht und durch die EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nachgewiesen und dokumentiert worden ist.

Mit der Inbetriebnahme beginnen die Pflichten des Betreibers nach der Betriebssicherheitsverordnung.

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)
Wiktionary: Inbetriebnahme – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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