Herkunftsnachweis (Energiewirtschaft)
Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das in Deutschland die Herkunft von Strom bescheinigt. Er bescheinigt, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Gleichzeitig sorgt dieses Dokument dafür, dass diese Qualität nur einmal verkauft werden kann. Der Herkunftsnachweis hilft daher Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien. Sie können sich für ihre produzierte und ins Netz eingespeiste Strommenge Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt ausstellen lassen, sofern der Strom nicht bereits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird.[1]
In der Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung wird dargestellt, wie viel des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von erneuerbarem Strom: Solcher, den alle Stromkunden über die EEG-Umlage finanzieren, und solcher, der ohne diese Förderung produziert wird. Ersterer wird auf der Stromrechnung mit dem entsprechenden Hinweis auf das EEG ausgewiesen. Das erfolgt unabhängig vom Stromtarif. Strom, der nicht über die EEG-Umlage finanziert wird, aber auch aus erneuerbaren Energiequellen stammt, wird extra ausgewiesen. Für diesen Strom muss der Versorger Herkunftsnachweise in entsprechender Menge beim Umweltbundesamt vorweisen und entwertet haben.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Herkunftsnachweisen sind im § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Dieser besagt, dass der Stromlieferant, beispielsweise das örtliche Stadtwerk, seinen Kunden die Zusammensetzung der Energieträger des gelieferten Stroms (bspw. Kohle, Gas oder erneuerbare Energien) ausweisen muss; dies ist die sogenannte Stromkennzeichnung.
Diese Verpflichtung gilt gem. § 66 Absatz 9 EEG und § 118 Absatz 5 EnWG seit dem Tag der Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters (HKNR)[2] im Umweltbundesamt am 1. Januar 2013. Das bedeutet eine Umstellung der Stromrechnung mit Aufnahme der Information nach § 42 EnWG spätestens ab November 2014.
Herkunftsnachweisregister
Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) ist ein elektronisches Register und vergleichbar mit einem Online-Banking System. Im HKNR verwaltet das Umweltbundesamt den gesamten Lebensweg des Herkunftsnachweises. Es stellt die Herkunftsnachweise aus, überträgt, importiert, exportiert und entwertet sie.[2]
In Deutschland richtet das Umweltbundesamt das Herkunftsnachweisregister ein, um die Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/28/EG1 in Deutschland umzusetzen. Gemäß Art. 15 dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten ein elektronisches Register für Strom aus erneuerbaren Energien errichten. Diese Aufgabe überträgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz dem Umweltbundesamt (siehe § 55 EEG).
Weblinks
- Herkunftsnachweisregister
- Häufig gestellte Fragen zum Herkunftsnachweisregister (HKNR) (PDF; 0,2 MB)
- Richtlinie 2003/54/EG (PDF) zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Einzelnachweise
- Umweltbundesamt: Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien. Informationen zum Herkunftsnachweis für erneuerbare Energien beim Umweltbundesamt, abgerufen am 21. Januar 2014.
- Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) abgerufen am 21. Januar 2014.