Hafenbecken
Hafenbecken gehören zum wesentlichen Teil eines Hafens.
Als „Becken“ bezeichnet wird in erster Linie der dem Anlegen und Festmachen sowie dem Be- und Entladen von Schiffen dienende Haupt-Wasserbereich eines Hafens, einschließlich der dieses Becken einfassenden Uferbefestigungen (zum Beispiel Kaimauern).
Im Unterschied zu anderen Wasserbereichen eines künstlich angelegten oder natürlich vorhandenen Hafens (Reede, Ein- und Ausfahrtzonen) bietet das eigentliche Hafenbecken der Schifffahrt oft weitgehend strömungsfreie Bedingungen und somit ruhige Stillgewässer-ähnliche Bedingungen für sensible und sichere Schiffsbewegungen. Insbesondere in Küstenbereichen bieten oftmals nur Hafenbecken Sicherheit vor Unwettern. Die Wassertiefe im Hafenbecken (siehe auch Fahrwasser) schwankt bei Tidehäfen mit Ebbe und Flut, bei Dockhäfen sind die Hafenbecken durch Schleusen oder Sperrwerke abgetrennt.
Literatur
- R. Schwab, W. Becker: Jahrbuch der Hafenbautechnischen Gesellschaft: 1941–1949. Springer-Verlag, Berlin 1951.
- Birgitt Brinkmann: Seehäfen – Planung und Entwurf. Springer, Berlin, Heidelberg, New York 2005, ISBN 3-540-20587-X.