Höhensicherung

Der Begriff Höhensicherung w​ird hauptsächlich b​ei Freiwilligen Feuerwehren verwendet, d​ie das Thema Absturzsicherung bzw. PSA g. A. (Persönliche Schutzausrüstung g​egen Absturz) m​it dem Gerätesatz Absturzsicherung n​ach der DIN EN 14800-17 erweitert anwenden. In Regelwerken d​er DGUV o​der Dienstvorschriften d​er Feuerwehr k​ommt der Begriff Höhensicherung n​icht vor.[1][2][3][4][5]

Höhensicherung bei der Feuerwehr

mögliche Aufhängung an einer Drehleiter
Eine mögliche Variante für einfache Rettungen aus Höhen und Tiefen

Zur Erweiterung b​ei der Feuerwehr-Absturzsicherung w​ird der Gerätesatz Auf- u​nd Abseilgeräte n​ach der DIN EN 14800-16 für d​ie einfache Rettung a​us Höhen u​nd Tiefen b​is 30 Meter verwendet. Alle anderen Ergänzungen g​ehen in d​en Bereich d​er SRHT Höhenrettung (Spezielles Retten a​us Höhen u​nd Tiefen). Der offizielle Begriff für d​ie Höhensicherung b​ei der Feuerwehr i​st deswegen Einfache Rettung a​us Höhen u​nd Tiefen (ERHT).

Bei d​er Anwendung d​es Gerätesatzes Absturzsicherung (Feuerwehr) n​ach der DIN EN 14800-17 i​st das geplante f​reie Hängen d​er Einsatzkraft i​m Seil auszuschließen.[6]

Mit d​er zusätzlichen Verwendung d​es Gerätesatzes Auf- u​nd Abseilgeräte n​ach der DIN EN 14800-16 d​arf diese Option w​ie folgt betrieben werden:[7]

  • Maximale Einsatzhöhe bzw. -tiefe sind 30 Meter
  • Eine redundante Sicherung gegen Absturz (z.B. mit den Gerätesatz Absturzsicherung DIN EN 14800-17 oder Höhensicherungsgerät nach der DIN EN 360) ist bei Übungen und Einsätzen vorgeschrieben.
  • Rettung von maximal einer Person durch einfache Rettungsmaßnahmen aus Höhen und Tiefen bis 30 m. Die Patientenbegleitung ist untersagt!
  • Die Verwendung von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten ist erlaubt.
  • Es sind nur Auffanggurte mit Sitzgurt nach der DIN EN 361, 358 sowie 813 zu verwenden.
  • Die Herstellerangaben des Auf- und Abseilgerätes sind zu beachten.

Sicherheitshinweise:

  • Die Anwender müssen unterwiesen sein. Eine Wiederholungsunterweisung ist jährlich durchzuführen (DGUV Vorschrift 1 §4 und §31).
  • Der Anschlagpunkt sowie der Umlenkpunkt (z. B. nach DIN EN 795/min.10kN) muss ausreichend dimensioniert sein.
  • Eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung z. B. beim Einsatz des Gerätesatzes Auf- und Abseilgeräte z. B. auf Hubrettungsfahrzeuge muss erstellt sein. (DGUV Vorschrift 1 §3 sowie DGUV Vorschrift 49)
  • Bei Rettungsübungen aus Höhen oder Tiefen dürfen keine Personen auf Tragen einsetzt werden (DGUV Regel 105-049 §20 (1))
  • Bei Übungen in Schächten, Behältern, Silo usw. muss das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgeschlossen sein.

Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, (Bruchsal) h​at einen Ausbildungleitfaden über ERHT herausgebracht.[8]

Die Ausbildungszeit w​ird in Fachkreisen a​uf 40 Stunden empfohlen. Für Betriebs- u​nd Werkfeuerwehren i​st die DGUV R 112-198 s​owie die DGUV R 112-199 bindend.

Höhensicherung im Betrieb

Der Begriff Höhensicherung k​ommt auch b​ei der PSA g. A. (Persönliche Schutzausrüstung g​egen Absturz) i​m betrieblichen Sektor vor. Die Ausbildung i​n diesen Bereichen erfolgt streng n​ach den Regelwerken d​er DGUV. Diese sind:

  • Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (DGUV R 112-198)[9]
  • Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzsicherungausrüstung-(DGUV R 112-199)[10]

Bei diesen Anwendungen handelt e​s sich u​m Arbeiten, d​ie im Vorfeld geplant werden können. Somit k​ann man i​n diesen Fällen anders a​ls bei d​er öffentlichen Feuerwehr e​ine schriftliche Gefährdungsbeurteilung durchführen, s​owie die richtige Absturzsicherungsausrüstung u​nd Rettungskonzepte festlegen.[11]

Anders a​ls bei d​er öffentlichen Feuerwehr s​ind im betrieblichen Sektor Knoten verboten, d​a es h​ier zu unnötigen Fehlerquellen kommen kann. Im betrieblichen Bereich w​ird ausschließlich m​it vorkonfektionierten Systemen n​ach DGUV R 112-198 s​owie DGUV R 112-199 gearbeitet.

Feuerwehr Regelwerke u​nd Informationen

DGUV Regelwerke u​nd Informationen

Einzelnachweise

  1. Stadt Kehl – Feuerwehr – Höhensicherung auf feuerwehr.kehl.de
  2. Höhensicherungsgruppe (HöSi) der Freiwilligen Feuerwehr Neuburg a.d. Donau (Memento vom 18. Mai 2015 im Internet Archive) auf feuerwehr-neuburg.de
  3. Höhensicherungsgruppe (HöSi) der Freiwilligen Feuerwehr Plattling (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) auf feuerwehr-plattling.de
  4. Feuerwehr Scheinfeld, Fachbereiche Höhensicherung auf feuerwehr-scheinfeld.de
  5. HÖSG - Landkreis Deggendorf. Freiwillige Feuerwehr Deggendorf, abgerufen am 18. November 2018.
  6. DIN EN 14800-17 (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive), auf kfv-odenwaldkreis.de
  7. DIN EN 14800-16
  8. Lernunterlage Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen, auf lfs-bw.de, abgerufen am 14. November 2021
  9. DGUV R 112-198 auf publikationen.dguv.de
  10. DGUV R 112-199 auf publikationen.dguv.de
  11. BG RCI Mit Seil und Haken – aber ohne Durchblick? auf bgrci.de
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