Gutsabfüllung

Gutsabfüllung i​st ein Begriff a​us dem deutschen Weinrecht u​nd steht für e​ine verschärfte Form d​er „Erzeugerabfüllung“.

§38 Absatz (5) d​er Weinverordnung v​om 9. Mai 1995 regelt, w​ann ein Wein a​ls Gutsabfüllung bezeichnet werden darf:

  • Es liegen die Voraussetzungen für eine „Erzeugerabfüllung“ vor, d. h. die Trauben stammen alle vom abfüllenden Weinbaubetrieb und sind von diesem eingekellert und ausgebaut worden
  • Der Weinbaubetrieb führt eine Steuerbuchhaltung
  • Der Kellermeister hat eine abgeschlossene önologische Ausbildung
  • Die Weinberge wurden mindestens seit 1. Januar des Erntejahres vom Weinbaubetrieb bewirtschaftet
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