Grundsteuer-Richtlinien
Die Grundsteuer-Richtlinien (GrStR) sind eine Verwaltungsanweisung auf dem Gebiet des deutschen Grundsteuerrechts. Wie andere Steuerrichtlinien auch, soll die Anweisung eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Finanzbehörden sicherstellen und die Verwaltungsarbeit vereinfachen.[1] Sie beinhalten im Wesentlichen Regelungen zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages.
Ihre Vorgänger waren die Richtlinien für die Durchführung der Grundsteuer für den ersten Hauptveranlagungszeitraum (Grundsteuerrichtlinien) - GrR -, herausgegeben 1937 vom damaligen Reichsfinanzministerium, und die Neufassung aus dem Jahr 1954, erlassen durch das Bundesministerium der Finanzen.
Weblinks
- GrStR bei Steuerschroeder.de
Einzelnachweise
- Grundsteuer-Richtlinien 1978 (GrStR) v. 9. 12. 1978 (BStBl I S. 553), zitiert nach NWB.
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